Der ICE 3neo: Wichtige Neuerungen, jedoch nicht bei der Barrierefreiheit
In dem für 320 km/h zugelassenen ICE 3neo (Baureihe 408) tragen verschiedene erfreuliche Neuerungen zweifellos zum verbesserten Service und Komfort bei. Dazu gehören u.a.
- mobilfunkdurchlässige Scheiben für einen stabilen Handy-Empfang;
- insgesamt acht Fahrradstellplätze im Zug (im Gegensatz zu den bisherigen ICE 3-Baureihen, die seinerzeit keine entsprechenden Stellplätze erhielten bzw. auch künftig nicht erhalten werden) und
- neu gestaltete Gepäckregale mit mehr Stauraum.
Aber: Keine wesentlichen Verbesserungen sind mit dem ICE 3neo bezüglich der Barrierefreiheit erreicht worden. Reisende, die z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können in den Zug nur mittels Hublift ein- bzw. aussteigen. Grundlegende Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit im ICE-Netz können somit wiederum nur langfristig mit einem erst noch zu entwickelnden ICE 5 realisiert werden, denn die ICE-Züge haben eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren (was im Sinne der Nachhaltigkeit zweifellos auch erfreulich ist). Im Fall des ICE 1, mit dem im Jahr 1991 in Deutschland die Ära des Hochgeschwindigkeitsverkehrs begann, wird durch verschiedene Technik- und Komfortmaßnahmen ein Weiterbetrieb nun sogar bis ins Jahr 2030 erreicht. Die Situation bleibt damit unbefriedigend, denn: Mit dem von Fa. Stadler gebauten EC250 „Giruno“ der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) existiert heute bereits ein Hochgeschwindigkeitszug, bei dem benannte Probleme im Sinne der Fahrgäste gelöst wurden. So verfügt benannter Triebzug der SBB über angepasste Niederflureinstiege sowohl für 550 mm, als auch für 760 mm hohe Bahnsteige. Bequeme Einstiege kommen somit allen Fahrgästen zugute (z. B. auch Eltern mit ihrem Kinderwagen) und gewährleisten nicht zuletzt dadurch an Bahnsteigen auch einen problemlosen und zügigen Fahrgastwechsel! Vor der übereilten jüngsten Nachbestellung weiterer 43 ICE 3neo hätte durchaus die Chance bestanden, mit dem Ziel der grundlegend verbesserten Barrierefreiheit die notwendigen konstruktiven Verbesserungen (also ohne die Ersatzmaßnahme Hublift) zu entwickeln bzw. das notwendige Zulassungsverfahren zu durchlaufen – gerade vor dem Hintergrund eines Investitionsvolumens von stolzen 1,5 Mrd. Euro!
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