Gesundheit & Medizin

Wichtiges Signal zur Unterstützung der Krankenhäuser

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu einer schrittweisen Lockerung der Beschränkungen. Durch das erfolgreiche Zusammenspiel wirksamer Schutzmaßnahmen und das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken und im Gesundheitswesen insgesamt ist es gelungen, auch diese Phase der Pandemie ohne eine flächendeckende Überlastung zu überstehen. „Auch wenn die Inzidenz sinkt und wir Mitte März auch einen Rückgang der Belegungszahlen in den Kliniken erhoffen, sind die Krankenhäuser von einem Regelbetrieb auch in folgenden Monaten noch weit entfernt. Die Belastung der Beschäftigten bleibt hoch, auch wegen der krankheitsbedingten Personalausfälle. Dieser besonderen Situation muss Rechnung getragen werden. Von daher ist die Forderung der Bundesländer an die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge noch bis zum Sommer zu verlängern, ein wichtiges Zeichen, dass den Kliniken weiterhin finanziell der Rücken freigehalten wird, um in der Pandemie die Versorgung in den Mittelpunkt zu stellen.“, sagt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Absolut richtig ist, dass der verbesserte Impfschutz gerade der älteren Bevölkerung weiterhin im Fokus bleibt. Es ist richtig, schon heute den Blick auf die zu erwartende neue Welle im Herbst zu richten. Wir brauchen politische Weichenstellungen, die dafür sorgen, dass wir für den Winter gut gerüstet sind. „Das Bekenntnis der MPK zur allgemeinen Impflicht ist sehr wichtig. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erwarten wir, dass der Abstimmungsprozess schnell zu einem einheitlichen Vorgehen führt. Wir brauchen Klarheit und Verlässlichkeit. Selbstverständlich ist es aber richtig, dass Gesundheitsämter vor Ort die Möglichkeiten haben müssen, in Einzelfällen abzuwägen, wenn ansonsten die pflegerische oder medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre,“ so Gaß.

Die Bitte an die Gesundheitsministerien der Länder, die Voraussetzung zu schaffen, dass die für der Krankheitslast relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität zu erfassen und digital übermittelt werden können, unterstützen die Krankenhäuser nachdrücklich. „Die Daten, die dafür im Krankenhaus erhoben werden müssen, sind vorhanden. Aus den vorhandenen Versorgungsdaten der Krankenhäuser kann man diese mithilfe intelligenter Digitalisierung zusammenführen. Als Spitzenverband der Krankenhäuser auf Bundesebene bieten wir an, diese Aufgabe zu übernehmen. Dazu braucht es aber einen datenschutzkonformen gesetzlichen Auftrag. Die Kompetenz ist bei uns über das Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) gegeben“, so Gaß

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 20 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 101 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel