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Bürokratisches Monster im Kleingedruckten des Entwurfs zum Mini-Job Gesetz

Baufirmen sollen künftig die Arbeitszeiten tagesaktuell und elektronisch sofort abrufbar dokumentieren müssen – so sieht es ein aktueller Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor. Bei der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) stößt diese Idee allerdings auf wenig Begeisterung: „Wir verstehen sehr wohl, dass diese Regelungen Missbrauch verhindern sollen. Aber der Gesetzgeber sollte sich schon auch einmal Gedanken darüber machen, was diese Vorgaben in der Praxis für unsere Baufirmen bedeuten“, kritisiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka einen drohenden „riesigen bürokratischen und organisatorischen Mehraufwand und eine zusätzliche Kostenbelastung“ für die Baufirmen.

Erhebliche Belastung vor allem für kleine und mittelständische Baufirmen
Der Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" umfasst 13 Artikel und ändert mehrere Bücher des Sozialgesetzbuchs, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Gewerbeordnung (GewO). Der Teufel steckt dabei, wie so oft im Detail: Eigentlich war aus dem Gesetzesentwurf vordergründig vor allem die Erhöhung der Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Gespräch gewesen. Tatsächlich steckt in dem 31-seitigen Gesetzesentwurf noch deutlich mehr. Elf Branchen, darunter das Bau- und Ausbaugewerbe, sollen demnach künftig die tägliche Arbeitszeit der bei ihnen Beschäftigten aufwendig und umfassend digital dokumentieren und melden müssen – sollte das Gesetz so umgesetzt werden.
Bereits jetzt werden in der Bauwirtschaft die Arbeitszeiten umfassend dokumentiert und für Kontrollen vorgehalten; der Referentenentwurf stellt aber erhebliche zusätzliche Anforderungen. „Die Bundesregierung sollte sich hier doch einmal intensiver mit dem Baustellenalltag befassen, bevor sie solche zusätzliche Regelungen plant“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Gilka den „unausgegorenen“ Gesetzesentwurf. Die Baufirmen müssten laut dem Gesetzesentwurf künftig die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten und die der Nachunternehmer jeweils sofort und digital elektronisch dokumentieren, sodass die Daten für mögliche behördliche Kontrollen jederzeit greifbar sind. Auch das Ende der täglichen Arbeitszeit müsste jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Wer das als Baufirma nicht bis Oktober hinbekommt, dem sollen Bußgelder drohen.

Für die BVMB ist das „ein organisatorisches und bürokratisches Monster“, das den Bauunternehmen hier aufgebürdet werden soll. Natürlich könne man nachvollziehen, dass das Ministerium Missbrauch bei der Arbeitszeiterfassung vorbeugen möchte. Ebenfalls stehe die Bauwirtschaft einer umfassenden Digitalisierung der Branche aufgeschlossen gegenüber. Solche Vorhaben müssten allerdings „mit Augenmaß und praktisch umsetzbar“ geschehen. Die Mitarbeiter und Nachunternehmer seien vielfach direkt auf Kleinst- oder Streckenbaustellen eingesetzt. Jedes Bauunternehmen und jeder Handwerker müsste sich dann entsprechend mobile Zeiterfassungsgeräte und Softwarelizenzen anschaffen, weil anders diese geforderte Dokumentation überhaupt nicht machbar sei. „Das würde gerade kleine und mittelständische Baufirmen massiv finanziell belasten“, erklärt Gilka. Das nach dem Gesetzesentwurf auch noch sofort Bußgelder drohen, bezeichnet er als „weiteres Übel für die Bauwirtschaft“. Jede Baufirma müsste darüber hinaus extra Kräfte einsetzen, die die täglichen Arbeitszeitmeldungen organisatorisch umsetzen.

Die allgemeinen Geschäftskosten im Bau werden weiter steigen
„Die Regierung sollte eigentlich daran arbeiten, Bürokratie endlich abzubauen und nicht der Bauwirtschaft stattdessen noch weitere neue bürokratische Prügel zwischen die Beine werfen“, beklagt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Sollte die Regelung wie im Entwurf vorgesehen in Kraft treten, würde das laut Gilka noch zu einem weiteren negativen Effekt führen: „Die Arbeitszeiten und Kosten der zusätzlichen Dokumentationspflichten werden selbstverständlich auf die Baupreise umgelegt.“ Das könne sicher nicht im Interesse der Bundesregierung sein, bezweifelt Gilka und ergänzt: „Wir erwarten eigentlich von der neuen Bundesregierung, dass sie sich einmal die Bearbeitungs- und Reaktionszeiten von Verwaltungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen für Bauvorhaben anschaut und dort die Prozesse bundesweit zeitlich optimiert und digitalisiert.“

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