Unwetterschäden im Frühjahr – die fünf wichtigsten Maßnahmen für Betroffene und Geschädigte
1. So sollten umgehend Maßnahmen eingeleitet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
2. Die Versicherung sollte umgehend informiert werden.
3. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden.
4. Unwetterschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden.
5. Die beschädigten Gegenstände sollten möglichst erst nach Abstimmung mit dem Versicherer entsorgt werden.
Weitere wichtige Hinweise zu "Unwetterschäden und Versicherung" sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik "Gratis", kostenlos zur Verfügung.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.
In den letzten Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter durch Stürme auf. Und auch in den nächsten Wochen wird von Wetterdiensten vor Unwettern mit heftigen Sturmböen und gebietsweise starkem Regen gewarnt. Dabei werden teilweise Dächer abgedeckt oder Gebäudeteile beschädigt. Betroffene sollten dann die Unwetterschäden umgehend ihrer Versicherung melden. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
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