Ist die Abschaffung der EEG-Umlage Betrug am Bürger?
EEG-Umlage seit 2010
Die EEG-Umlage wird seit 2010 im jeweiligen Vorjahr auf der Grundlage von Prognosen für das jeweilige Jahr festgelegt. Nach Ablauf des Jahres rechnen die Übertragungsnetzbetreiber dann rückwirkend die tatsächlich angefallenen Kosten aus. Sie wird jedes Jahr bis spätestens zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Vor 2010 haben alle Stromvertriebe eine ihrem Anteil am gesamten Stromabsatz entsprechende EEG-Strommenge abgenommen und mussten dafür die Kosten dieser EEG-Strommenge zahlen. Diese Kosten durften sie auf den abgesetzten Strom umlegen.
Umlage als Anschubfinanzierung
Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahre 2000 in Kraft trat, wurde Betreibern dieser Anlagen die Abnahme ihres grünen Stroms für 20 Jahre zu einem festen Preis garantiert. Die Förderung – finanziert durch die EEG-Gelder – war eine Anschubfinanzierung neuer Energietechnik, die zum Bau von EE-Anlagen motivieren sollte, weil die Technik teuer war und die EEG-Vergütung Anlagenbetreibern Planungssicherheit lieferte.
Wer zahlt EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern gezahlt – privaten und gewerblichen. Ausnahme sind die sogenannten stromintensiven Unternehmen: Diese sind von der Umlage befreit.
Wer profitiert von der Abschaffung der EEG-Umlage?
Seit 2010 war eine gestiegene EEG-Umlage oft Grund, die Strompreise anzuheben. Eine niedrigere EEG-Umlage war noch nie Grund für Stromversorger, den Strompreis nach unten anzupassen. Die EEG-Umlage sank z. B. von 6,5 Cent im Jahr 2021 auf 3,72 im Jahr 2022. Trotzdem sind die Strompreise rasant gestiegen – aus allerlei Gründen. Ob die angekündigte vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage tatsächlich zu einer Entlastung der Verbraucher*innen führt, bleibt abzuwarten.
Wer hat das Nachsehen? Wer ist geschädigt?
Damit die EEG-Umlage nicht allein von den Stromkunden bezahlt wird, wurde im Jahre 2012 ein Ausgleichmechanismus eingeführt. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird der aus den Erzeugungsanlagen in das Netz eingespeiste Strom an der Strombörse verkauft und die damit erzielten Einnahmen dienen zur Senkung der EEG-Umlage. Hierbei kommt es jedoch zum sogenannten EEG-Paradoxon: Geht der Börsenstrompreis runter, so steigt die EEG-Umlage. Steigt der Börsenstrompreis jedoch, so sinkt die EEG-Umlage. Aktuell sind die Preise auf einem Rekordhoch.
Nimmt Finanzminister den Bürgern ihre Einnahmen?
Sieht man die EEG-Umlage als eine Anschubfinanzierung für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, so führt eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt dazu, dass die ursprünglichen Einzahler (=Investoren, Bürger) um die Einnahmen gebracht werden. Das aktuelle Rekordhoch der Börsenstrompreise lässt die Einnahmen durch den Verkauf der erzeugten Strommengen an der Börse sehr stark steigen, so dass Gewinne absehbar sind. Gewinne, die ohne eine Änderung als negative EEG-Umlage auf der Stromrechnung erscheinen würden und somit die Höhe der zu zahlenden Kosten deutlich reduzieren würde.
Online-Veranstaltung bei Open EMS
Mehr Informationen und Hintergründe zur EEG-Umlage gibt es am Freitag, den 25.02.2022, um 14:00 Uhr im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Onlineveranstaltung "OpenEMS Networking Friday" durch einen Impulsvortrag von Thorsten Zoerner, Geschäftsführer der STROMDAO GmbH und Vorstandsmitglied der OpenEMS Association.
Abschaffung der EEG-Umlage ist Betrug am Bürger?
Link zur Veranstaltung: www.airmeet.com/e/5b173420-8755-11ec-9f41-1717563e923c
Die STROMDAO GmbH steigert mit dynamischen Stromtarifen den Anteil Erneuerbarer Energien im Netz, entlastet durch regionalen Verbrauch die Stromnetze, ermöglicht Markteilnehmern regionalen Vertrieb und schafft mit intelligenten Stromprodukten für Endverbraucher bleibende Werte in Form von Anteilen an erneuerbaren Energieanlagen. Mit STROMDAO Produkten werden weniger Erneuerbare Energieanlagen aufgrund von Netzüberlastung abgeschaltet, es gibt mehr grünen Strom im Netz und somit mehr Klimaschutz. Künstliche Intelligenz und Blockchain-Technologie schaffen Anreize in Form von Echtzeitgutschriften für netzkonformen Grünstromverbrauch. Die können STROMDAO Kunden als Micro-Investments in Erneuerbare Energieanlagen anlegen. Stromkonsumenten werden mit STROMDAO zu nachhaltigen Grünstromerzeugern, Netzmanagern und aktiven Klimaschützern.
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