Umsatzsteuer auf Hackschnitzel: Bundesfinanzhof muss über den finalen Steuersatz entscheiden
Zolltarifnummern geben Umsatzsteuersatz an
Die Umsatzsteuer in Deutschland liegt grundsätzlich bei 19 Prozent. Ausnahmen davon stehen im Gesetz. Anhand der Zolltarifnummer eines jeden Produkts lässt sich der jeweilige Umsatzsteuersatz identifizieren. Für Hackschnitzel und Brennholz gibt es unterschiedliche Zolltarifnummern und Steuersätze – obwohl sich Hackschnitzel als Brennholz nutzen lassen.
EuGH-Entscheidung: Umsatzsteuer darf die Wettbewerbsbedingungen nicht verzerren
Die Grundlage für das nationale Umsatzsteuerrecht ist die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Der Europäische Gerichtshof hat nun zu den Steuersätzen für diese Brennmaterialien entschieden (Urteil vom 03.02.2022, C‑515/20). Danach sind die unterschiedlichen Zolltarifnummern und somit die verschiedenen Steuersätze für Hackschnitzel und Brennholz zulässig, sofern dies dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität entspricht. Dieser besagt: Die Umsatzsteuer darf die Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedsländern nicht verzerren. Gleichartige Produkte oder Gegenstände sollen gleich belastet sein.
Der BFH entscheidet nun über den Steuersatz
Der Bundesfinanzhof muss sich nun damit beschäftigen, inwieweit Hackschnitzel und andere Formen von Brennholz aus Sicht des Durchschnittverbrauchers austauschbar sind. Sollte dies der Fall sein, gilt für beide Heizmaterialien der gleiche Steuersatz.
Was Sie jetzt beachten sollten
Weist ein Landwirt eine zu hohe Umsatzsteuer auf der Rechnung aus, schuldet er den Mehrbetrag dem Finanzamt. Ist die Umsatzsteuer zu gering, schuldet er dennoch den höheren Umsatzsteuersatz. In diesem Fall reduziert sich der Nettobetrag, der dem Unternehmer bleibt. „Es wird Zeit, dass der Bundesfinanzhof die Frage des Steuersatzes für Holzhackschnitzel endlich entscheidet“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Karin Höchtl in Mainburg.
Karin Höchtl, Steuerberaterin bei Ecovis in Mainburg
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com