Katastrophenversicherung weiter im Fokus
Der jahrzehntelange Einwand der Kritiker, dass eine Versicherungspflicht nicht verfassungskonform sei, sollte nun endgültig mit dem Gutachten von Professor Kingreen, einem renommierten Staats- und Verwaltungsrechtler, ausgeräumt sein.
Eine wirksame Politik zum Klimawandel schließt in Bezug auf Wohngebäude neben technischen Vorsorgemaßnamen auch eine Versicherung ein. „Heutzutage sollte diesbezüglich von einer (Natur)Katastrophenversicherung gesprochen werden“, meint Heyer, weil damit deutlicher wird, worum es geht. Viele Menschen in Deutschland haben allerdings schon eine Vorstellung davon und sprechen sich ebenfalls für eine Versicherungspflicht aus. „Wir freuen uns, dass sich die Ergebnisse unserer diesbezüglichen repräsentativen FORSA-Umfrage vom August 2021 mit einer vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen bei infatest-dimap in Auftrag gegebenen aktuellen Repräsentativbefragung decken“, informiert Heyer. Damals wie heute spricht sich bundesweit eine Mehrheit der Verbraucher*innen für eine Versicherungspflicht aus. Die Zustimmung ist vom Spätsommer vorigen Jahres von 59 Prozent zum Januar 2022 nochmals gestiegen – auf 62 Prozent. Auch die Sachsen sind mehrheitlich für eine Versicherungspflicht.
Es darf nicht mehr mit der Arbeit an der Umsetzung der Versicherungspflicht gewartet werden. Auf einer Veranstaltung des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums am 24. Februar 2022 sah kein unabhängiger Experte die Chance, dass die Versicherungsdichte in den nächsten Jahren freiwillig auf 80 Prozent steigt – was selbst nicht reichen würde. Jedes Haus muss so schnell wie möglich gegen Naturkatastrophen versichert sein.
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