Sonntagsführung: Klangerlebnis in der Schlosskapelle mit der historischen Andreas-Ubhauser-Orgel
Einziges Exemplar
Der eindrucksvolle Raum der Schwetzinger Schlosskapelle, vom Karlsruher Baumeister Friedrich Weinbrenner 1804 im Stil des Empire gestaltet und ausgestattet, verfügt über eine besondere Orgel: Sie ist die einzige in Baden aus der Übergangszeit vom Barock zur Romantik. Das Instrument wurde 1806 von Andreas Ubhauser gebaut. Schlossorganist Heinz-Georg Saalmüller erzählt den Besucherinnen und Besuchern vom Orgelbau um 1800 und erläutert die Baugeschichte des Instruments. Zum musikalischen Abschluss spielt er Stücke aus der Entstehungszeit der Schwetzinger Orgel – unter anderem von W. A. Mozart.
Kleinod in Schwetzingen
Der Orgelbauer Andreas Ubhauser (1760-1824) aus Heidelberg schuf die zierliche Orgel in der Schlosskapelle in Schwetzingen. 90 Prozent des Instruments, das zehn Register hat, sind noch original. Die letzte umfassende Restaurierung erfolgte von 1980 bis 1982. Der Großteil der Orgelpfeifen besteht aus Zinn und die Tastatur ist aus kostbarem Ebenholz gefertigt.
Information und Service
SONDERFÜHRUNG
„Klangerlebnis in der Schlosskapelle“ – Die historische Andreas-Ubhauser-Orgel
Sonntag, 20. März 2022, 15.15 Uhr
REFERENT:
Heinz-Georg Saalmüller
EINTRITT
Erwachsene 12,00 €
Ermäßigt 6,00 €
Familien 30,00 €
DAUER
1,5 bis 2 Stunden
TEILNEHMERZAHL
Maximal 15 Personen
KARTENVERKAUF
Schlosskasse
TREFFPUNKT
Besuchszentrum
HINWEIS
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49(0 62 21.6 58 88-0 ist unbedingt erforderlich.
WEITERER TERMIN
Montag, 26. Dezember 2022, 15.15 Uhr
BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch des Schwetzinger Schlosses ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein.
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
– Kinder bis einschließlich 5 Jahren
– Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
– Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit. – Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen.
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
INFORMATION UND ANMELDUNG
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen
Telefon: +49(0)62 21.6 58 88-0
service@schloss-schwetzingen.de
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Breitscheidstr. 69
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 66601-0
Telefax: +49 (711) 66601-19
http://www.staatsanzeiger.de
Telefon: +49 (711) 66601-534
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de