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DGB Sachsen fordert von Arbeitgebern hohen Infektionsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen

Angesichts der steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen und der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 20. März 2022 in Kraft tritt, hat die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe die Arbeitgeber heute aufgefordert, einen hohen Infektionsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen.

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Arbeitgeber sind gefordert, die Beschäftigten mit konkreten Maßnahmen in den Betrieben und Dienststellen vor Infektionen zu schützen“, sagte Kolbe.

Viele Betriebe hätten in den letzten Monaten gezeigt, dass mit Abstandsregelungen, Testangeboten, mobilem Arbeiten etc. das Infektionsgeschehen in den Betrieben geringgehalten werden konnte. „Diese Maßnahmen müssen in Abstimmung mit den Betriebs- und Personalräten fortgesetzt werden. Wir brauchen einen starken Infektionsschutz, um die Beschäftigten zu schützen und die Tätigkeit der Betriebe aufrechterhalten zu können“, so Kolbe.

Durch die Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 20. März in Kraft treten, sei die Einführung von Maßnahmen nun in Teilen nicht mehr verpflichtend für Arbeitgeber. Dies dürfe aber laut Kolbe nicht dazu führen, dass die Unternehmen „sich jetzt einen schlanken Fuß machen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz schleifen lassen“. Zumal es auch im Interesse der Arbeitgeber sei, den Ausfall von Beschäftigten wegen Infektionen zu verhindern. Dafür seien „realistische Gefährdungsbeurteilungen und wirkungsvolle Hygienekonzepte“ notwendig.

Ein wirksames Mittel sei die Kontaktreduzierung durch die Einführung von Homeoffice gewesen. „Wo mobiles Arbeiten von Zuhause möglich ist, sollte dies von den Arbeitgebern weiter angeboten werden. Die letzten Monate haben gezeigt, dass effektives Arbeiten nicht an die Präsenz der Beschäftigten gebunden ist. Es wurden zahlreiche digitale Möglichkeiten geschaffen, die auch weiterhin genutzt werden sollten“, so Kolbe.

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