Frist 31. März 2022: Grundsteuererlass für Vermieter möglich / Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Der Eigentümerverein Haus & Grund Kiel vertritt die Interessen von rund 11.500 Mitgliedern. Die Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel, die Jens-Uwe Bahr Immobilien und Hausverwaltungen GmbH, Neumünster sowie die Hans Schütt Immobilien GmbH betreuen ca. 14.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Haus & Grund Kiel – Verlag & Service GmbH gibt die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung heraus und verlegt zahlreiche wohnungswirtschaftliche Produkte.
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