Musik

NEUSTART KULTUR: 400 Musikclubförderungen und neue Antragsrunde

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert die Initiative Musik mit Mitteln der Kulturstaatsministerin Claudia Roth Musikclubs im gesamten Bundesgebiet. Das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)“ richtet sich an kleinere und mittlere Musik-Spielstätten in Deutschland. Über das Förderprogramm erhalten aktuell bereits 400 Musikclubbetreiber:innen finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus befinden sich weitere 56 Anträge in der Prüfung.

Diese finanzielle Hilfe des Bundes ist zugleich ein kulturpolitisches Zeichen der Anerkennung für die gesellschaftliche Bedeutung unserer vielfältigen Clubkultur. Mit diesem Teilprogramm von NEUSTART KULTUR will der Bund zu ihrem Erhalt beitragen. Aktuell müssen die Clubmacher:innen in der Lage sein, Konzerte auch unter veränderten Rahmenbedingungen zu realisieren. Diese bedeuten z.B. vielfach verringerte Kapazitäten und zusätzliche Hygienemaßnahmen – mit regional sehr unterschiedlichen Regelungen.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Es ist wichtig, dass die Clubs seit Anfang März wieder mit ihren Konzertprogrammen starten können. Nach den einschneidenden Schließungen vor nunmehr zwei Jahren – und kurzfristigen Öffnungen und erneuten Schließungen in den letzten Monaten – bin ich zuversichtlich, dass unsere einzigartige Clubkultur nun wieder richtig durchstarten kann. Dieser Neuanfang ist jedoch alles andere als einfach. Dank der Kulturstaatsministerin Claudia Roth können wir die Akteur:innen bei der anspruchsvollen Wiederaufnahme ihrer Konzerte und Clubnächte weiter unterstützen.“

Musikclubs erhalten – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro. Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs.

Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Maßgeblich ist dabei der Eingang eines vollständigen Antrags. Für die neue Förderrunde, die am 28. März 2022 starten soll, stehen Mittel in einer Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind erneut Betreiber:innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Musikclubs, die bereits eine Förderung erhalten haben, können einen zweiten Antrag für ein neues Livemusikprojekt stellen. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche.

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR erhält die Initiative Musik aktuell außerdem zusätzliche Mittel für die Künstler:innenförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Musikclubs können auch Veranstalter:innen & Festivals aktuell Förderanträge bei der Initiative Musik stellen. Die Antragsphase für das Programm: „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ läuft noch bis zum 31. März 2022. Auch hier wird eine zweite Antragsrunde vorbereitet.

NEUSTART KULTUR – Programm 2
Rahmenbedingungen für die Musikclubs

Umfang der Förderung nach Kategorie

  • Kategorie 1 – bis zu 40.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 2 – bis zu 90.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 3 – bis zu 125.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen


Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

  • projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
  • angemessene Gagen für die Musiker:innen
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
  • Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
  • Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)

Antragsstart: 28. März 2022, 10:00 Uhr
Workshops und Antragsberatung: ab 23. März 2022

Datenschutz

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Über Initiative Musik gGmbH

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Wir stärken die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte unserer Programme, Projekte und Awards sind die Unterstützung von professionellen Newcomer:innen, Musiker:innen, Livemusikclubs und Musikunternehmen sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz. Darüber hinaus realisiert die Initiative Musik für die Bundesregierung aktuell vier Teilprogramme im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Auswärtige Amt.

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