Müller Radack Schultz: Investor darf bauen – Erfolg des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht
Nach § 47 Abs. 1 VwGO entscheidet das Berliner Oberverwaltungsgericht im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Satzungen, die nach Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen aufgrund des § 246 Abs. 2 BauGB. Sven Häberer, Rechtsanwalt bei der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Müller Radack Schultz: „Den Antrag auf Normenkontrolle kann jede natürliche Person stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein.“
Müller Radack Schultz hat für den vertretenen Investor erreichen können, dass dieser Bebauungsplan wegen erheblicher rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt wurde. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg als erste Instanz in diesem Verfahren wurde von dem Land Berlin vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen (Nichtzulassungsbeschwerde). Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr durch Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
„Dem Investitionsvorhaben unseres Mandanten stehen damit die Regelungen des angegriffenen Bebauungsplanes nicht mehr entgegen. Dieser setzte eine für unsere Mandanten wirtschaftlich beeinträchtigende maximale Anzahl von Vollgeschossen fest, die unterhalb des geplanten Bauvolumens lag. Nun kann er wie geplant die beiden 7-geschossigen Gebäude errichten“, so Häberer abschließend.
Die Kanzlei Müller Radack Schultz wurde vor 31 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben renommierten und leistungsstarken Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.
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