Freizeit & Hobby

Kostenloser Eintritt für ukrainische Geflüchtete in den Tierpark Hellabrunn

Der völkerrechtswidrige Angriff gegen die unabhängige und friedliebende Ukraine mitten in Europa bringt Tod, unermessliches Leid und katastrophale Zerstörungen mit sich. Der Münchner Tierpark Hellabrunn zeigt sich tief betroffen von diesem Leid, möchte den Geflüchteten nach diesen traumatischen Erlebnissen etwas Ablenkung und Zerstreuung bieten und gewährt den ukrainischen Gästen in den kommenden Wochen freien Eintritt in den Tierpark.

Nach dem Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine mussten unzählige Menschen aus ihrer Heimat fliehen, viele nach Deutschland. Täglich kommen viele Geflüchtete, hauptsächlich Frauen und Kinder, auch in der bayerischen Landeshauptstadt an, um Schutz und Zuflucht zu suchen.

„Es ist in diesen herausfordernden Zeiten extrem wichtig, dass wir in der Landeshauptstadt München ein Zeichen des Willkommens und der Mitmenschlichkeit gegenüber den teils stark traumatisierten Familien, insbesondere Kindern und Jugendlichen, setzen, die ihr soziales Umfeld verloren und schwer an den Ereignissen zu tragen haben.“, erklärt Verena Dietl, Hellabrunner Aufsichtsratsvorsitzende und Münchner Bürgermeisterin. „Daher freue ich mich sehr, dass der Münchner Tierpark Hellabrunn den betroffenen Geflüchteten etwas Ablenkung und ein paar Stunden Zerstreuung in unserem wunderschönen Zoo zukommen lässt.“, so Dietl weiter.

Hellabrunns Vorstand und Tierparkdirektor Rasem Baban ergänzt: „Es ist uns in Hellabrunn eine Herzensangelegenheit, unsere Türen für die zahlreichen Betroffenen zu öffnen. Wir heißen unsere ukrainischen Gäste im Münchner Tierpark herzlich willkommen!“

Damit die ukrainischen Gäste problemlos Einlass in den Tierpark erhalten, bittet Hellabrunn um Beachtung der folgenden Voraussetzungen:

  • Alle ukrainischen Staatsbürger*innen müssen sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass, Ausweis oder Kinderpass ausweisen. Alternativ werden auch durch öffentliche Stellen ausgestellte „Ankunfts-/Registrierungsnachweise“ als Berechtigungsnachweis akzeptiert.
  • Wir bitten zu beachten, dass Erwachsene ab 18 Jahren im Hinblick auf die aktuellen, pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen die 2G-Eintrittskriterien erfüllen müssen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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