Verbraucher & Recht

VZB verklagt Voxenergie erneut

Nicht nur steigende Energiepreise belasten Verbraucher:innen derzeit erheblich. Diverse Anbieter haben in den vergangenen Monaten mit verbraucherunfreundlichen Praktiken für eine zusätzliche Benachteiligung gesorgt. Gleich zweimal mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Voxenergie GmbH im Januar 2022 ab – der Anbieter zeigt sich bis heute unnachgiebig. Nun hat die VZB Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Preisanpassung ohne Fristeinhaltung

Konkret hatte das Unternehmen Voxenergie Kund:innen mit einem Schreiben – datiert auf den 28. Dezember 2021 – höhere Preise angekündigt. Bemerkenswert daran war, dass die neuen Preise bereits vier Tage später zum 1. Januar 2022 gelten sollten. „Energieanbieter müssen Preiserhöhungen gegenüber Verbraucher:innen einen Monat im Voraus ankündigen. Voxenergie hat den Betroffenen hier komplett die Möglichkeit abgeschnitten, sich rechtzeitig auf dem Energiemarkt umzuschauen und zu entscheiden, ob sie zu den geänderten Preisen weiterbeliefert werden wollen oder nicht. Die Kundschaft wurde vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Sonderkündigung mit Tücken

Damit war es aber noch nicht genug. Wird der Preis eines Energievertrages angepasst, steht Kund:innen ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen und das Vertragsende zu benennen. Auch dieses gesetzlich vorgeschriebene Prozedere ignorierte die Voxenergie GmbH in mehreren Fällen. Verbraucher:innen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, wurden vom Anbieter aufgefordert, die Kündigung erneut zu bestätigen, wenn sie wirklich an dieser festhalten wollten.

Keine Einsicht bei Voxenergie

„Es macht fassungslos, in welcher Wildwestmanier der Anbieter hier gegenüber Kund:innen vorgeht“, sagt Kahnert und ergänzt: „Wir haben das aus unserer Sicht unlautere Verhalten der Voxenergie GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat jedoch keine Unterlassungserklärungen abgegeben.“ Die Fälle müssen nun vor dem Landgericht Berlin geklärt werden. Dort läuft aktuell schon eine weitere Klage der VZB gegen Voxenergie.

Weitere Tipps rund um das Thema Energie gibt es auf der Internetseite der VZB. Für Fragen auch zur Wirksamkeit einer Kündigung durch den Energieversorger können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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