Bayerische Reallöhne steigen im Jahr 2021 um 0,1 Prozent
In Bayern steigen die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2021 durchschnittlich um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach dem Reallohnverlust im Corona-Krisenjahr 2020 (-1,8 Prozent) kann für 2021 eine leichte Reallohnsteigerung verzeichnet werden.
Wie das Expertenteam des Bayerischen Landesamts für Statistik weiter mitteilt, nehmen die Nominallöhne der bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Prozent zu. Die positive Lohnentwicklung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Kurzarbeit. Im Jahr 2020 war der Einbruch der nominalen Verdienste (-1,4 Prozent) vor allem auf den verstärkten Einsatz von Kurzarbeit infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Empfangene Transferzahlungen, insbesondere Kurzarbeitergeld, werden bei der Berechnung der Lohnentwicklung nicht berücksichtigt.
Auch die Verbraucherpreise steigen im Jahresdurchschnitt 2021 deutlich an. Sie erhöhen sich im Vergleich zum Jahr 2020 durchschnittlich um 3,3 Prozent. Die gegen-
über den Vorjahren hohe Inflationsrate im Jahr 2021 ist daher für den vergleichsweise geringen Reallohnzuwachs der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern verantwortlich.
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung. Hierfür werden in einer repräsentativen Stichprobe rund 5 000 bayerische Betriebe im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet; die Struktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird hierbei jeweils aus dem Vorjahr übernommen und konstant gehalten. Der Index zeigt somit, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte. Der Nominallohnindex umfasst ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Bruttoverdienste ohne das Kurzarbeitergeld. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wurde letztmalig für das vierte Quartal 2021 durchgeführt. Zur Jahreswende 2021/2022 wurde sie durch die Verdiensterhebung ersetzt. Die Verdiensterhebung erfragt monatlich bei rund 6 400 Betrieben in Bayern die Verdienste und Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Künftig wird der Nominal- und Reallohnindex auf Basis der Daten der Verdiensterhebung berechnet.
Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht "Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Bayern im 4. Quartal 2021 (Bestellnummer: N1100C 202144; vgl. Seite 52 zum Real- und Nominallohnindex)". Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/verdienste als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
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