Börsenrat betont die Notwendigkeit EEX‘ Energiemärkte in turbulenten Zeiten offen zu halten
In Anbetracht der politischen Diskussion zum Umgang mit Preisspitzen, warnte der Börsenrat vor einem Eingriff in die freie Preisbildung am Markt. Aktuelle Vorschläge einiger EU-Mitgliedsstaaten zum Eingriff in den Preisbildungsprozess sollten mit höchster Vorsicht betrachtet werden. Die Schließung von Börsen, die Einschränkung bestimmter Handelsstrategien oder die Begrenzung von Großhandelspreisen würden die Bewertung des jeweiligen Rohstoffes durch den Markt nicht ändern. Eine Einschränkung der Marktpreisbildung an Börsen würde Markteilnehmer von transparenten Handelsplätzen auf ungesicherte und intransparente Handelswege ausweichen lassen. Eine transparente Preisbildung würde nicht stattfinden und Preisveränderungen würden sich lediglich verzögern sowie aufgrund der erhöhten Unsicherheit möglicherweise sogar verstärken. Zusätzlich wäre die physische und finanzielle Erfüllung unsicherer als mit der Absicherung durch einen zentralen Kontrahenten. Die Mitglieder des Börsenrates betonten die Bedeutung von Preissignalen, welche die Angebots- und Nachfragesituation des Marktes widerspiegeln und essenziell für einen effizienten Großhandelsmarkt sind. Darüber hinaus sei es wichtig, geeignete Maßnahmen zu finden, um die Endverbraucher vor extremen Preisniveaus zu schützen, ohne den Großhandelsmarkt zu beeinträchtigen. Dr. Clemens Völkert, Chief Risk Officer der European Commodity Clearing (ECC), informierte den Börsenrat über den Betrieb des Clearinghauses während der Krise und die seit Herbst letzten Jahres eingeleiteten Verbesserungen. Die Gewährleistung stabiler Prozesse und unseres Risikomanagements gemäß den regulatorischen Anforderungen sind immer sichergestellt. Aufgrund der volatilen Strom- und Gasmärkte sind die beim Clearinghaus zu hinterlegenden Margins erheblich gestiegen, was eine Herausforderung für Handelsteilnehmer darstellt. Die ECC ist sich der schwierigen Liquiditätslage bewusst und hat verschiedene Schritte unternommen, um die Collateral Eligiliby und die Marginanforderungen zu optimieren. Die ECC akzeptiert zunächst bereits ein breites Spektrum an Sicherheiten zur Deckung von Marginanforderungen, darunter auch Emissionszertifikate. Durch eine im Februar vorgenommene Änderung des Modells verzichtet die ECC auf die derzeitige Mindesthaltedauer von 105 Tagen, bevor hinterlegte EUAs als zulässige Marginzahlungen anerkannt werden. Als weiteren Schritt hat die ECC intensiv an Margin-Anpassungen für Strom- und Gasfutures im Liefermonat gearbeitet. Die geplanten Änderungen unterstreichen den sicheren und effizienten CCP-Risikomanagementansatz der ECC. Zusätzlich unterstützen EEX und ECC Initiativen der Marktteilnehmer zur Finanzierung der Liquidität, die für die Nutzung der stabilen und risikominierenden Clearingprozesse der ECC erforderlich ist. Der Börsenrat bestätige, dass es für die Marktteilnehmer nach wie vor schwierig ist, die erforderlichen Margins zu hinterlegen und dankte für die Initiativen zu deren Unterstützung.
Ein weiteres Thema der Börsenratssitzung war zudem der Ausschied der zwei Mitglieder Hervé Robert und Ingo Ramming. Weitere Informationen zur Wahl der nachfolgenden Börsenratsmitglieder werden auf der EEX-Website veröffentlicht.
Abschließend hat der Börsenrat Steffen Köhler als Börsengeschäftsführer wiederbestellt. Seine reguläre Amtszeit endet am 19. Juni 2022. In Übereinstimmung mit der Börsenaufsichtsbehörde wurde Steffen Köhler für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren ab dem 20. Juni 2022 berufen.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
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