Tarifverhandlung im Sozial- und Erziehungsdienst Aufwertungen des Personals in Werkstätten und Betrieben der Arbeitsteilhabe nicht vergessen!
Bundesweit werden in Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Betrieben zur Arbeitsteilhabe ca. 320.000 Menschen mit Behinderungen betreut. Kaum beachtet durch Öffentlichkeit und Medien wurde aber durch das Bundesteilhabegesetz ein Paradigmenwechsel vorgenommen. Statt einrichtungsbezogener Betreuungsarbeit sollen die Leistungen nun personenzentriert stattfinden. Hierzu ist aber eine hohe Fachlichkeit, Motivation und Einsatzbereitschaft der Fachkräfte unabdingbar.
Dazu sind aber attraktive Arbeitsplätze notwendig, um Fachkräfte für diesen Tätigkeitsbereich zu gewinnen. Hier geht es nicht um allgemeine Lohnzuwächse, sondern um angemessene und faire Eingruppierungsregelungen und akzeptable Arbeitsbedingungen. Obwohl hier die Verhandlungen nur zwischen den Tarifpartnern der Arbeitgeber und Gewerkschaften stattfinden, kann die Politik nicht außen vor bleiben. Das "versteckte" Ziel des Bundesteilhabegesetz ist es nämlich auch die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe zu beschränken bzw. zu senken. Hier widerspricht sich das Bundesteilhabegesetz!
Mit diesem Kostenkorsett kann aber keine personenzentrierte Teilhabe gelingen. Arbeitgebervertreter haben damit kaum Möglichkeiten auch die von ihnen gesehenen Notwendigkeiten tariflich zu fixieren. Hier wird von den Vertretern der Arbeitgeberverbände erwartet ihren Einfluss an die Politik geltend zu machen. Die Aufwertungskampagne von Ver.di ist ein notwendiger Schritt um fachliche und engagierte Arbeit zu sichern und damit auch die Attraktivität der darin eingebunden Berufe zu verbessern.
BeFAB vertritt bundesweit die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten in beruflicher und politischer Hinsicht. In Bezug auf die Aufwertungskampagne im Sozialund Erziehungsdienst unterstützen wir Ver.di als tariffähige Gewerkschaft.
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