Kritikfähige Arbeitgeber sind gefragter
Gegendarstellung der Arbeitgeber ist bewerbungsrelevant
„Kritikfähigkeit ist für Arbeitgeber ein Markenwert, auf den sie im Sinne einer zukunftsweisenden Employer Brand nicht verzichten sollten. Gefragte Kandidat*innen schauen sich genau an, wie Unternehmen mit negativen Bewertungen umgehen und wie sie inhaltlich sowie in welcher Form zu Vorwürfen Stellung beziehen“, erklärt Katharina Pernkopf von der Universität Innsbruck. Diese Interpretation wird durch weitere Studienergebnisse gestützt. Denn 59,9% der Nutzer*innen von Arbeitgeberbewertungsportalen interessieren sich nicht nur für die Gegendarstellungen von Unternehmen als Antwort auf Bewertungen, sondern schätzen diese sogar als bewerbungsrelevant ein. Weitere 33,7% interessieren sich ebenfalls dafür, machen aber ihre Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung nicht davon abhängig.
Auch inhaltliche Auseinandersetzung mit Kritik wird erwartet
„Bewerbungsrelevant oder nicht: In jedem Fall erwarten Bewerber*innen, dass sich Arbeitgeber mit der Kritik auf Seiten wie kununu oder Glassdoor auseinandersetzen. Denn auf derartigen Bewertungsportalen geht es letztlich auch um Feedbackverarbeitung“, so Professor Wolfgang Mayrhofer von der Wirtschaftsuniversität Wien. Dazu passt: 80,9% der Kandidat*innen, die hier unterwegs sind, finden, dass Unternehmen das negative Feedback ernst nehmen, die Kritik prüfen und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen in die Wege leiten sollten.
Insgesamt, so die wissenschaftliche Analyse, haben sich Arbeitgeberbewertungsportale längst zu festen Größen in der Jobsuche entwickelt. So nutzt bereits mehr als die Hälfte aller Kandidat*innen (52,9%) kununu & Co. immer oder häufig, um sich über Arbeitgeber zu informieren. 29,8% tun dies immerhin noch gelegentlich. Nur die Karrierewebsite des Arbeitgebers wird noch öfter (38,3% immer und 36,0% häufig) herangezogen. Dabei stehen die Befragten auch solchen Bewertungen offen gegenüber, die von den Arbeitgebern selbst gefördert werden. 70% sind einverstanden, wenn Unternehmen dies tun – einzige Bedingung: Die Mitarbeiter*innen sollen dies regelmäßig und neutral tun, um ein authentisches Stimmungsbild zu fördern.
Des Anwalts Liebling?
Weniger hoch im Kurs steht es stattdessen, wenn Unternehmen auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen, um kritische Bemerkungen verschwinden zu lassen. Das billigen Bewerber*innen nur dann, wenn die entsprechende Kritik gegen die Regeln des jeweiligen Bewertungsportals verstößt. Dann befürworten immerhin 23,2% von ihnen diese Vorgehensweise voll und ganz. Eine ungefilterte anwaltliche Vorgehensweise beschädigt aber aus Sicht von mehr als zwei Drittel der Teilnehmenden (66,5%) das Image des jeweiligen Arbeitgebers und schadet zusätzlich der Arbeitsatmosphäre. Letzteres schätzen 68,8% so ein. Drei Viertel (75,9%) stellen dagegen klar, dass sie es besser finden, wenn Unternehmen anstelle einer Klage auf negative Bewertungen antworten. „Viele Anwaltskanzleien haben Bewertungen als lohnendes Geschäftsfeld für sich entdeckt und eine entsprechende Angebotspallette entwickelt. Arbeitgeber, die diese nutzen möchten, müssen sich aber gemäß der Ergebnisse unserer Studie im Klaren darüber sein, dass das ihrer Arbeitgeberreputation schaden kann. Sich der Kritik zu stellen, ist für die Arbeitgebermarke die bessere Strategie“, so Markus Latzke von der IMC Fachhochschule Krems.
Über die Studie
Für die repräsentative Umfrage befragte das HR-Marktforschungsunternehmen Trendence im Auftrag eines interuniversitären Forscherteams unter der wissenschaftlichen Leitung von Katharina Pernkopf (Universität Innsbruck), Markus Latzke (IMC FH Krems) und Wolfgang Mayrhofer (WU Wien) 1.647 Menschen, die sich in den vergangenen 12 Monaten in mindestens einem Bewerbungsprozess befanden. Von diesen gaben 1.212 an, Arbeitgeberbewertungsportale bereits genutzt zu haben. 51,1% der Teilnehmenden waren männlich, 48,6% weiblich. 65,4% verfügten über einen (Fach)hochschulabschluss. 49,9% hatten zum Zeitpunkt der Online-Befragung weniger als 8 Jahre Berufserfahrung, 50,1% mehr als 8 Jahre. Die Umfrage wurde bundesweit im Oktober 2021 online durchgeführt.
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