Energie- / Umwelttechnik

Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments und Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie des ersten Segments und Biomasseanlagen des Gebotstermins 1. März 2022 bekanntgegeben. 

Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments

Die Solarausschreibung für Freiflächenanlagen und für Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. März 2022 ist trotz der deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens erneut überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.108 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 1.116 MW eingereicht. 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084 MW konnten bezuschlagt werden.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (488 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und dem Saarland (66 MW,
16 Zuschläge). 

Die meisten Zuschläge für Acker- oder Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern (366 MW, 66 Zuschläge).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 ct/kWh und 5,55 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,00 ct/kWh). 

Acht Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Zum Gebotstermin 1. März 2022 wurde ein Volumen von 275 MW ausgeschrieben. Es wurden 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW eingereicht. Diese Runde war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet. 

Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (fünf Gebote für Neuanlagen mit 15 MW und 71 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Lediglich ein Gebot musste aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.

Insgesamt waren 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 ct/kWh und 18,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gefallen. 

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. März 2022 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen22-1 und zur Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. März 2022 unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen22-1 veröffentlicht.

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juni 2022 statt und für Biomasseanlagen am 1. September 2022.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel