Mining-Unternehmen gewinnt in New York vor Gericht
Schon länger existieren rund um das Thema zwei Fronten – diejenigen, die sich damit neben- oder hauptberuflich befassen und profitable Unternehmen oder Einkommensströme daraus geschaffen haben, wohlwissend um den wertvollen Beitrag, den sie zur Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie und der Welt der Kryptowährungen leisten. Und dann gibt es diejenigen auf der anderen Seite, die fortwährend eine Bedrohung der Umwelt sehen und nicht davor zurückscheuen, ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.
Details zum Fall
Genau diese beiden Seiten trafen neulich im Bundesstaat New York vor Gericht aufeinander. Konkret ging es um das Mining-Unternehmen Greenidge Generation, welches am westlichen Ufer des Seneca Lakes seit einiger Zeit Mining betreibt. Umweltaktivisten haben jedoch eine Petition gestartet, welche das Unternehmen an der Fortführung seines Geschäftsbetriebs hindern sollte. Auch sollten zukünftige Pläne unterbunden werden – so ist seitens Greenidge Generation geplant, den Mining-Betrieb in Zukunft auch auf den nächsten Ort Dresden im New Yorker Yates County auszuweiten. Bis jetzt befinden sich 17.000 Mining-Geräte in Betrieb, laut der Planung sollen diese jedoch bis Ende des Jahres auf 49.000 an der Zahl aufgestockt werden. Auch diesen Aspekt hatten regionale Umweltschützer in ihrer Petition bedacht. Das gasbetriebene Kraftwerk dient als Energiequelle für das Mining und soll Schuld daran sein, dass sich der See im Sommer aufwärmt und die Luft vor Ort verschmutzt wird.
Präzedenz für andere Mining-Betreiber?
Allerdings wurde die Petition durch den Richter Daniel Doyle abgelehnt, so dass der Mining-Betreiber auch in Zukunft seinem Tagesgeschäft ungehindert nachgehen kann. Interessant ist dabei die Argumentation, die zur Ablehnung des Antrags geführt hat. So betont Daniel Doyle, dass keiner der vermeintlich betroffenen Personen näher als 700 Meter entfernt vom Mining-Zentrum lebt und die lokalen Behörden vor Ort schon selbst Vorkehrungen getroffen haben, um mögliche Umweltschäden zu verhindern. Aus Sicht des Richters mangelt es demnach an Beweisen, die konkret aufzeigen, wie der Mining-Betrieb die Umwelt belastet. Ebenfalls interessant ist dabei, dass es sich bei der Petition schon um den insgesamt fünften abgelehnten Antrag gegen Mining-Betreiber handelt.
Gerichtsurteile wie diese könnten anderen Mining-Betreibern als Präzedenzfall im Bereich des Proof-of-work Verfahrens gelten, da die Gegenseite bei derlei Anträgen weiterhin in der Pflicht sein wird, ihren erlittenen Schaden durch den jeweiligen Mining-Betreiber unter Beweis stellen zu müssen. Umweltschutz ist zu begrüßen und es gibt bereits tolle Konzepte, um Stromverbrauch zu reduzieren, dennoch wird es Mining-Betreiber freuen, von Urteilen wie dem in New York zu lesen und ihrer Leidenschaft weiterhin nachgehen zu können.
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