Pflegebetten-Hersteller verpflichten sich zu nachhaltiger Produktion
Im Jahr 2020 hatte die SPECTARIS-Fachgruppe diese Selbstverpflichtungserklärung erstmals vorgelegt, mit der sich die Hersteller FMB Care, Hermann Bock, Invacare, M2 Mühle Pflegebetten, Stiegelmeyer/Burmeier und Völker verpflichten, ethische Aspekte bei der Entwicklung und Produktion von Pflegebetten zu berücksichtigen. Die Erklärung orientiert sich insbesondere an der vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) erarbeiteten Pflege-Charta, die die Qualitätsmerkmale, Ziele und Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in acht Artikeln festschreibt.
Neben der Pflege-Charta rücken bei der Entwicklung und Produktion von Pflegebetten aber auch sozial- und arbeitsethische Aspekte sowie Umweltstandards in den Fokus. Diese wurden mit dem im Frühjahr 2021 beschlossenen Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten – bekannt auch als Lieferkettensorgfaltsgesetz – festgeschrieben. „Die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette ist für die SPECTARIS-Mitglieder enorm wichtig. Das wollen wir den Pflegebedürftigen und unseren Kunden mit der erweiterten Erklärung deutlich machen“, erklärt Wiedemann. Die unterzeichnenden Hersteller verpflichten sich darin, über den gesamten Lebenszyklus eines Pflegebettes auf die Nachhaltigkeit zu achten, und zwar von der Auswahl der Materialien, über die Produktion und Logistik, bis hin zur möglichst unproblematischen Entsorgung. „Es muss aus ethisch-moralischer Sicht sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit die Pflicht für jeden Hersteller sein, ein Pflegebett nicht nur aufgrund wirtschaftlicher Ziele auf den Markt zu bringen, sondern gerade die langfristigen Folgen sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für unsere Umwelt stets im Blick zu behalten“, so Wiedemann.
Flankiert wird die Initiative durch das Siegel „Gemeinsam für Ethik in der Pflege“, das den Herstellern die Einhaltung der Vorgaben aus der Selbstverpflichtungserklärung attestiert.
Hinweis für die Redaktionen: Die erweiterte Selbstverpflichtungserklärung finden Sie hier.
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