Sonstiges

Lehren aus der Corona-Krise: DIHK fordert zügige Umsetzung digitaler Maßnahmen im Gesundheitssektor

Unzureichende Vernetzung, Hindernisse bei der Datennutzung, komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Corona-Krise hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine lange Mängelliste ans Licht gebracht. In einem auch vom Vorstand beratenen Impulspapier erarbeitet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Vielzahl von Vorschlägen, wie digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden können.  

„Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen. In der Telemedizin hat die Praxis bereits bewiesen, dass es funktioniert”, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Gerade im Gesundheitsbereich werden alle davon profitieren: Digital-Health-Start-ups, Produzenten für Medizintechnik und Arzneimittel ebenso wie Fachkräfte, Krankenhäuser, Krankenkassen – und allen voran natürlich jeder einzelne Patient.“  

Bereits vor der Corona-Pandemie sind der DIHK-Analyse zufolge wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die zur Bewältigung der Krise allerdings noch nicht voll genutzt werden konnten – beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA). Sie sollte in den Basisfunktionen bereits ab 2021 und mit weiteren Funktionen wie einem digitalen Impfnachweis ab 2022 zur Verfügung stehen, so dass Versicherte dabei auch über das Smartphone auf ihre Daten zugreifen können. „Wenn wir die elektronische Patientenakte mit vollen Funktionen bereits zu Beginn der Pandemie in der Versorgung etabliert hätten, wären einige Herausforderungen wahrscheinlich schneller bewältigt worden“, so Dercks. “Wir haben im Zuge der Pandemie gesehen, dass etwa Apps für Impf- oder Testzertifikate mit wachsendem Bekanntheits- und Sicherheitsgrad immer stärker genutzt worden sind. Mit dieser Erkenntnis lässt sich auch die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte steigern. Dafür müssen nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte und Krankenkassen gewonnen werden. Datenschutz und Freiwilligkeit bleiben gerade hier ein wichtiges Thema: Aber wir sollten mit besseren Verfahren die Potenziale in der Versorgung und in der Forschung der Unternehmen besser ausschöpfen zu können. Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung von Zustimmungs- zu Widerspruchsverfahren sollte jetzt Priorität bekommen. Vorbild kann hier Österreich sein, wo dies bereits praktiziert wird. Patienten bekommen dort automatisch ihre ePA zugeteilt.”   

Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnten Künstliche Intelligenz helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren. Wenn Telemonitoring bei chronischen Krankheiten flächendeckend genutzt würde, könnten therapeutische Maßnahmen schneller eingeleitet werden. Das unterstützt die Fachkräftesicherung der Wirtschaft insgesamt, wenn die Beschäftigten gesünder und krankheitsbedingte Ausfallzeiten kürzer und seltener sind. „Die konsequente Nutzung der Digitalisierung kann zu einem sinnvolleren Einsatz der knappen Fachkräfte beitragen und zugleich die Qualität der Versorgung steigern“, sagt Dercks. „Dies wirkt sich perspektivisch auch positiv auf die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen aus – und das kommt der gesamten Wirtschaft zugute. Wegen der demografischen Entwicklung müssen Belegschaften insgesamt gesünder und damit verbundene Zusatzkosten für den Faktor Arbeit auch langfristig bezahlbar bleiben.” 

Die Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Gesundheitsforschung zum Beispiel für eine zügige Entwicklung von Impfstoffen sein kann. Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsforschung weiter gestärkt und dabei auch die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert wird. Daten sind nicht nur eine wesentliche Grundlage für viele digitale Geschäftsmodelle, sondern auch für viele Hersteller von Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Regelmäßig müssen Unternehmen derzeit  auf Gesundheitsforschungsdaten aus anderen Ländern zurückgreifen, zum Beispiel um KI-gestützte Produkte zu trainieren oder Bestandsprodukte zu verbessern. Der DIHK fordert deshalb, dass das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz zügig umgesetzt wird und dabei die private Forschung einbezogen sowie deren Bedarfe berücksichtigt werden. Dercks: „Der neue Rechtsrahmen sollte die Abgabe und Nutzung von Gesundheitsdaten über die gesamte Versorgungskette eindeutig und auch möglichst bundesweit einheitlich regeln – unter Berücksichtigung des geplanten europäischen Gesundheitsdatenraum. Nur so lässt sich ein grenzüberschreitender Datenzugang sicherstellen und das volle Potenzial ausschöpfen.“   

Zur Orientierung lohnt sich immer auch ein Blick ins Ausland: In Frankreich etwa wird aktuell ein Health-Data-Hub aufgebaut, über den auch die industrielle Forschung auf Antrag einen Zugang zu Forschungsdaten erhalten kann.  

Den Link zur Pressemitteilungen und zum DIHK-Positionspapier finden Sie hier: www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/gesundheitswirtschaft/dihk-fordert-zuegige-digitalisierung-im-gesundheitssektor–68604

 

Über Deutsche Industrie- und Handelskammer

Unter dem Dach des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) haben sich die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zusammengeschlossen mit dem gemeinsamen Ziel: Beste Bedingungen für erfolgreiches Wirtschaften. Auf Bundes- und Europaebene setzt sich der DIHK für die Interessen der gesamten gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ein. Denn mehrere Millionen Unternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistung sind gesetzliche Mitglieder einer IHK – vom Kiosk-Besitzer bis zum Dax-Konzern. So sind DIHK und IHKs eine Plattform für die vielfältigen Belange der Unternehmen. Diese werden in einem verfassten Verfahren auf gesetzlicher Grundlage zu gemeinsamen Positionen der Wirtschaft gebündelt und tragen so zum wirtschaftspolitischen Meinungsbildungsprozess bei. Darüber hinaus koordiniert der DIHK das Netzwerk der 140 Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft in 92 Ländern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 20308-1638
Telefax: +49 (30) 20308-1000
http://www.dihk.de

Ansprechpartner:
Julia Fellinger
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 20308-1639
E-Mail: fellinger.julia@dihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel