Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sichern!
Dazu gehört eine „Non-Blackout-Garantie“, die den zeitweiligen Weiterbetrieb der verbliebenen Kohle- und Kernkraftwerke ebenso beinhaltet wie den massiven weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und von Speichersystemen. Die Vollversammlung mahnt dabei Technologieoffenheit an. Neben der konventionellen Förderung von Erdgas, Erdöl und Braunkohle solle auch die Erschließung unkonventioneller Vorkommen wie etwa Schiefer- oder Kohlengas in die Überlegungen einbezogen werden. Da Deutschland selbst dann noch dauerhaft auf den Import von Energie und Energierohstoffen angewiesen sein wird, sollten zur Minimierung des Ausfallrisikos zudem die Bezugsquellen diversifiziert werden.
Gemeinsamen Strom- und Gasbinnenmarkt stärken
Der europäische Strom- und Gasbinnenmarkt erhöhe prinzipiell die Versorgungssicherheit und reduziere zugleich die Kosten für die Energieversorgung. Deshalb sei ein rascher Ausbau der nationalen Netze und Grenzkuppelstellen notwendig. Dies gelte insbesondere auch im Hinblick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und für den Aufbau eines europäischen Wasserstoffverbundnetzes. CO2-frei produzierter Wasserstoff sei essentiell für die Umstellung der Wirtschaft auf Treibhausgasneutralität. „Diese Transformation kann nur gelingen, wenn rasch große Mengen CO2-frei produzierten Wasserstoffs zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen“, sagt Dornseifer. „Attraktive Förderbedingungen und eine unverzügliche Klärung von Infrastruktur-, Zertifizierungs- und Importfragen sind dafür Voraussetzung“. Für die Phase des Markthochlaufs benötige die Wirtschaft jedoch alle Arten von Wasserstoff – übergangsweise auch aus nicht-CO2-freier Produktion.
Eigenversorgung von Abgaben befreien
Die IHK Vollversammlung dringt darauf, dass nationale Sonderlasten auf den Stromeinsatz entfallen – nicht nur die EEG-Umlage, sondern auch andere Umlagen wie §19 StromNEV-, Offshore-Netz-, AblaV- und KWK-Umlage sollten in den Staatshaushalt überführt werden. Zudem sei die Verwendung jeglicher Energie, die als erneuerbare Energie in eigenen Anlagen vor Ort erzeugt wird, von allen Abgaben freizustellen. Das von den Koalitionsparteien beschlossene Entlastungspaket zur Minderung der Folgen des Ukraine-Krieges sieht die IHK als einen Schritt in die richtige Richtung. „Zur kurzfristigen Unterstützung für von der Krise betroffene Unternehmen sind alle Entlastungsmöglichkeiten auszuschöpfen, die der befristete Sonderrahmen für staatliche Beihilfen der EU ermöglicht. Dazu gehören direkte Zuschüsse, Bürgschaften und Garantien sowie Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, ebenso direkte Zuschüsse und Steuervorteile zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise“, so Dornseifer.
Landesregierung ist gefordert
Die neue saarländische Landesregierung fordert die IHK auf, sich bei der Bundesregierung und gegebenenfalls über den Bundesrat für die Umsetzung dieser Maßnahmen einzusetzen. Überdies appelliert die Wirtschaft an die Landesregierung, vorhandene landeseigene Förderprogramme zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz finanziell aufzustocken und deren verwaltungstechnische Abwicklung zu vereinfachen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für saarländische Unternehmen solle die Landesregierung zudem analog zu Rheinland-Pfalz ein eigenes Landesprogramm auflegen, das Investitionen in energiesparende und klimafreundliche Produktionstechnologien fördert.
Die Resolution im Wortlaut steht auf der IHK Homepage http://www.saarland.ihk.de zum Download bereit (Kennzahl: 470).
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