Gesundheit & Medizin

AOK: Deutlicher Rückgang von Schlaganfällen in Niedersachsen

ICD-10 I60 bis I64 – hinter diesen medizinischen Codes verbirgt sich die Diagnose „Schlaganfall“. Mehr als 9000 AOK-Versicherte in Niedersachsen waren im vergangenen Jahr betroffen und wurden deswegen im Krankenhaus behandelt. Zum „Tag gegen den Schlaganfall“ am 10. Mai zeigt eine Analyse der AOK-Versorgungsforscher nun einen deutlichen Rückgang der häufigsten neurologischen Erkrankung.

11 Prozent weniger Schlaganfälle

Bei den Versicherten der AOK Niedersachsen lässt sich im 10-Jahres-Vergleich (2009-2019) unter Berücksichtigung der Alters- und Geschlechtsstruktur ein Rückgang der Schlaganfallhäufigkeit von insgesamt 11 Prozent beobachten. Dr. Jürgen Peter, AOK-Vorstandsvorsitzender: „Das kann darauf hinweisen, dass die Versorgung der Grunderkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes Typ-2, Fettstoffwechselstörungen oder Arteriosklerose besser geworden ist.“

Rückgang auch in der Pandemie

Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigen auch in den Corona-Jahren 2020 und 2021 deutlich weniger stationäre Schlaganfall-Patienten. So sind die Fallzahlen in der ersten Pandemie-Welle um 5 Prozent, in der zweiten um 7 Prozent, in der dritten um 6 Prozent und in der vierten Welle um 4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 gesunken. Weiter ergeben die Daten aus dem aktuellen Krankenhaus-Report, dass in den Kliniken in dieser Zeit eher schwerere Fälle angekommen sind. Das deute darauf hin, dass Patienten mit milderen Symptomen in der Pandemie vielfach nicht oder nur verzögert den Rettungsdienst gerufen hätten.

29 Stroke Units in Niedersachsen

Die Akut-Versorgung von Schlaganfällen hat sich in den letzten Jahren durch die flächendeckende Einführung von sogenannten Stroke Units in neurologischen Kliniken deutlich verbessert.

In Niedersachsen gibt es aktuell 29 dieser zertifizierten Schlaganfall-Intensivstationen, die über große Erfahrung verfügen und in der Regel in einem maximalen Zeitkorridor von ca. 45 Minuten erreichbar sind. AOK-Chef Dr. Jürgen Peter: „Patienten, die direkt in einer Stroke Unit versorgt werden, haben eine deutlich bessere Überlebenschance.“

Bei Symptomen schnell handeln

Schlaganfälle zählen zu den führenden Ursachen für Behinderungen und Sterblichkeit. Bei plötzlichen Symptomen wie z.B. Schwindel, Seh- oder Sprachstörungen, Gesichtslähmungen oder Lähmungen von Armen oder Beinen ist eine schnellstmögliche Diagnostik und Behandlung lebenswichtig. Bei Anzeichen eines Schlaganfalls sollten Betroffene nicht zögern, den Rettungsdienst zu rufen oder so schnell wie möglich ärztliche Hilfe zu suchen.

Die Strukturen des Rettungsdienstes sind landesweit gut ausgebaut. Auch in den sogenannten „NUN-Algorithmen“ (Niedersächsische Umsetzung Notfallsanitätergesetz) ist klar geregelt, dass ein Patient mit dem Verdacht auf Schlaganfall idealerweise in eine Klinik mit neurologischer Fachabteilung gebracht werden soll.

Über AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Über 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an über 100 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung rund 14 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Telefon: +49 (511) 8701-0
Telefax: +49 (511) 8701-15989
http://www.aok.de/niedersachsen

Ansprechpartner:
Johannes-Daniel Engelmann
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 8701-10013
E-Mail: Johannes-Daniel.Engelmann@nds.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel