Ausverkauf der Flächen ist endlich gestoppt
„Nun endlich geschieht das, wofür wir uns lange eingesetzt haben: Der Ausverkauf der Flächen ist gestoppt und die Neuausrichtung der Flächenvergabe wird hoffentlich für die regionalen Betriebe von Vorteil sein“, sagt Johannes Erz, Junglandwirt aus Rathstock in Brandenburg. „Nun ist es wichtig, dass Kriterien formuliert werden, nach denen künftig die Vergabe geschieht. Dass dabei Junglandwirte und Existenzgründer besonders berücksichtigt werden, ist sehr gut. Weitere Gemeinwohlkriterien sind darüber hinaus aber auch notwendig anzuwenden“, so Erz weiter. Seit über zehn Jahren setzt sich das Bündnis Junge Landwirtschaft dafür ein, dass Existenzgründer*innen und Junglandwirt*innen eine bessere Chance beim Zugang zu Land bekommen. „Die BVVG-Flächen sind ein Schlüssel, um neuen Gründerinnen und Gründern den Start in die Landwirtschaft zu ermöglichen und neue Betriebe aufzubauen“, unterstreicht Johannes Erz.
Etwa 90.000 ha der BVVG-Flächen in den ostdeutschen Bundesländern stehen zur Verpachtung noch zur Verfügung. Die Flächen sollen verwendet werden, um gesellschaftliche Ziele wie zum Beispiel den Schutz von Klima- und Artenschutz umzusetzen.
„Die Flächenvergabepraxis durch die verschiedenen Bundesregierungen seit 1992 bei den ehemaligen landwirtschaftlichen Staatsflächen der DDR stellt ein dunkles Kapitel der deutschen Agrargeschichte dar. Viel zu oft wurde bei den über 900.000 Hektar Land nach dem Motto verfahren, wer hat, dem wird noch mehr gegeben. Viele bäuerliche Betriebe gingen leer aus, größere Betriebe waren über zwei Jahrzehnte die Gewinner. Das jetzt sehr späte Stoppsignal und die Richtungsänderung bei der Vergabepraxis seitens der Ampelregierung ist ein Erfolg unserer langjährigen Arbeit und unserer beharrlichen Kritik. Jetzt besteht die Chance, mit Gemeinwohlkriterien eine sozial gerechtere und ökologischere Verpachtung der restlichen 90.000 Hektar zu erreichen. Dabei sollten Bäuerinnen und Bauern, die konventionell oder biologisch umwelt- und klimaschonend ihre Äcker bewirtschaften und ihre Tiere artgerecht halten, berücksichtigt werden. Wir fordern darüber hinaus die zuständigen Landesregierungen auf, endlich klare Agrarstrukturgesetze auf den Weg zu bringen, um den Ausverkauf der Landwirtschaft durch Großinvestoren zu stoppen. Acker und Grünland gehören in bäuerliche Hände und nicht in Besitz von Konzernen", so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Julia Bar-Tal, Geschäftsführerin der AbL Nordost fügt hinzu: „Für Landwirt*innen und den Berufsstand unserer Generation war diese Entscheidung unser Leben lang überfällig. Wir haben die Forderung nach einer Landvergabepolitik, bei der die Wertschöpfung in der Region verbleibt und nicht in die Taschen von außer-regionalen Investoren vergeben wird, nie aufgegeben. Der Wehrmutstropfen bleibt, über das was eigentlich gesellschaftlicher Gestaltungsspielraum hätte sein können und jahrzehntelang der Region entzogen wurde. Wir freuen uns trotzdem über diesen Erfolg. Wir sehen die Chance, konkret bäuerliche Betriebe beim Flächenzugang zu fördern und damit agrarstrukturelle Ziele umzusetzen. Daran weiterzuarbeiten, heißt nun bei uns in Brandenburg für ein starkes Agrarstrukturgesetz einzutreten. Vielfältige bäuerliche und ortsverbundene Betriebe – ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend – sind eine große Bereicherung für die Agrarlandschaft in Ostdeutschland. Diese müssen langfristig den Flächenzugang haben, um wirtschaften zu können und um Leistungen bei Umwelt-, Klima- und Tierschutz zu erbringen. Wir werden den Prozess über die Gestaltung der Gemeinwohlkriterien bei der Pachtvergabe streng begleiten und darauf achten, dass diese wirklich auf die Betriebe ausgerichtet werden, die bäuerlich, nachhaltig und sozial stark für die Region sind.“
Forderungen
Notwendig ist es nun, eine transparente Übersicht der Flächen im Bestand der BVVG zu bekommen, damit sich die bestehenden und neuen Landwirte einen Eindruck verschaffen können, ob in ihrer Nähe Flächen verfügbar sind oder eine Betriebsgründung möglich ist. Bei den Kriterien ist zu beachten, dass sie Gemeinwohlinteressen berücksichtigen und Pachtlaufzeiten dieser Ausrichtung folgen.
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