Verwaltungsgericht negiert Folgen des Klimawandels
Beides sehen NABU und Grüne Liga Brandenburg e.V. durch die Bewilligung der erhöhten Wasserentnahmemengen im Wasserwerk Eggersdorf massiv bedroht. So hatten die Naturschutzverbände am 4. März 2022 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zahlreiche Fakten vorgetragen, die diese Bedenken untermauerten.
„Es ist mehr als befremdlich, dass ein Gericht die fachlichen Ausführungen unseres Gutachters komplett ignoriert und die gerichtliche Entscheidung ausschließlich auf formale Fehler stützt. Hohe Waldbrandwarnstufen und sehr wenig Niederschläge in den letzten zwei Monaten lassen auch in diesem Jahr nicht auf eine ausreichende Grundwasserneubildung hoffen. Niemand sollte mehr leichtfertig mit den Wasservorräten umgehen,“ stellt Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e. V. fest.
Die Verbände sind sich sicher, dass in dem Genehmigungsverfahren neben der vom Gericht gerügten unterbliebenen erneuten Auslegung der geänderten Unterlagen auch eine ganze Reihe von fachlichen Fehlern gemacht wurden, die insbesondere für die Natur fatale Folgen befürchten lassen.
Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg berichtet: „Wer mit offenen Augen durch das nahe gelegene Naturschutzgebiet „Lange Dammwiesen und unteres Annatal“ spaziert, der sieht sehr schnell, wieviel Wasser dieser Landschaft bereits jetzt fehlt. Längst sind hier in vielen Bereichen Arten ausgestorben, die es eher feucht mögen!“
Statt die Augen vor diesen Realitäten zu verschließen, muss es eine qualifizierte fachliche Prüfung aller Auswirkungen der Wasserentnahme, auch in Kumulation mit weiteren Wassernutzungen in direkter Umgebung geben. Daher haben sich NABU und Grüne Liga Brandenburg e.V. entschlossen, heute die Zulassung der Berufung im Klageverfahren gegen die Bewilligung zur Trinkwasserförderung für das Wasserwerk Eggersdorf zu beantragen.
Eine Erhöhung der Wasserentnahme um mehr als 1,2 Mio. m³ auf 3.759.500 Kubikmeter im Jahr muss auch eine vertiefte Prüfung aller Auswirkungen auf die Natur enthalten. Die Gründe, aus denen das Verwaltungsgericht die Unterlassung sowohl einer FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung billigte, überzeugen die Verbände und ihren Rechtsbeistand nicht.
„Hier hat das Gericht die gesetzlich vorgesehenen Maßstäbe quasi umgekehrt“, so der Rechtsanwalt der Verbände, Thorsten Deppner. Deshalb soll diese Entscheidung nun vom Oberverwaltungsgericht überprüft werden.
Der Verteilungskampf ums Wasser hat in Brandenburg längst begonnen. Dennoch scheint die in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Verantwortung für den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen bei aktuellen Entscheidungen zur Verteilung knapper Ressource kaum eine Rolle zu spielen.
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