Enttäuschendes Gesetz ohne Ambition – für die Pflege im Krankenhaus steht die Ampel auf Rot
Die Gesamtmittel für den Bonus sind deutlich zu gering angesetzt und der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zu klein. „Viele Pflegende im Krankenhaus werden vergeblich nach einer Prämie Ausschau halten. Wir hatten diese Kritikpunkte seit Wochen vorgebracht So läuft die Politik Gefahr, dass aus der gut gemeinten Prämie vielfach Frustration entsteht“, warnt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Neben dieser Minimallösung bei der Pflegeprämie enthält das Gesetz mehr Rückschritt als Fortschritt für die Pflegenden im Krankenhaus. Von Aufbruchstimmung der Ampelkoalition keine Spur. So weigert sich der Minister seit seinem Amtsantritt beharrlich, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments auf den Weg zu bringen. Der Koalitionsvertrag scheint im Bundesgesundheitsministerium als unverbindliche Vorschlagsliste abgelegt worden zu sein.
Eine deutliche Absage an die Pflege sind aber die Bestandteile des Gesetzes, die sich mit der weiteren Umsetzung der Pflegefinanzierung für die Krankenhäuser befassen. Ab Januar 2023 erhalten die Krankenhäuser 171 Euro pro Patient und Tag, rund um die Uhr, als vorläufigen Abrechnungswert zur Finanzierung der Pflege. „Der Betrag ist viel zu niedrig. Dafür macht sich kein Schlüsseldienst auf den Weg. Die Krankenhäuser müssen schon jetzt rund 5 Milliarden Euro an Löhnen und Gehältern vorfinanzieren. Immer mehr Kliniken geht so das Geld aus. Ganz offensichtlich will uns das Ministerium dazu zwingen in den Verhandlungen mit den Krankenkassen faule Kompromisse einzugehen und damit Einsparungen auf dem Rücken unserer Pflegemitarbeiter erreichen“, so Gaß.
Genau dazu passt auch, dass in einer Nacht- und Nebelaktion weitere Änderungen zum Pflegebudget in das Gesetz geschrieben wurden. Bis zum 31. Juli sollen alle Kliniken, die noch kein Pflegebudget für 2020 und 2021 vereinbart haben, über Wirtschaftsprüfer ein Testat über Stellenbesetzungen und Personalkosten erbringen. „Eine solche Fristsetzung ist völlig unrealistisch, und schlicht nicht umsetzbar. Weder haben die Krankenhäuser das Personal, um diese zusätzliche Testierung in so kurzer Frist umsetzen zu können, noch haben Wirtschaftsprüfer die notwendigen Kapazitäten. Krankenhäuser, die aufgrund vielfacher Blockadehaltungen der Krankenkassen noch keine Budgetvereinbarungen abschließen konnten, werden durch die neue Verpflichtung, in kürzester Zeit ein Testat des Wirtschaftsprüfers einzuholen, zusätzlich bestraft. Und wenn dies nicht gelingt, werden Strafzahlungen fällig. Hinzu kommt, dass ein zweites Testat erstellt werden muss, wenn dann das Budget vereinbart wurde, ebenfalls wieder sanktionsbewehrt. Ist im Ministerium eigentlich schon einmal jemand auf die Idee gekommen, den Krankenkassen Fristen zu setzen und Strafen anzudrohen, wenn sie die Verhandlungen mit den Kliniken verzögern?
Wir hatten erwartet, dass der Gesetzgeber die schwierige wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser mit einer deutlichen Erhöhung des Pflegeentgeltwertes anerkennt und die Liquidität der Kliniken sichert. Stattdessen werden die Krankenhäuser nun noch mehr drangsaliert und unter Druck gesetzt und an der Pflege gespart. Noch hat der Minister die Chance die Ampel für die Pflege von Rot auf Grün zu stellen, dann sollte er aber umgehend grundlegende Änderungen an diesem auch handwerklich schlechten Gesetz vornehmen.“, so Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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