Gesundheit & Medizin

Die niedersächsischen Delegierten fordern zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen eine bessere ärztliche Versorgung der Bevölkerung durch weniger Bürokratie

Die niedersächsische Abordnung und ihre Delegationsleiterin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, reisen mit verschiedenen gesundheitspolitischen Forderungen zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen: Die Delegierten fordern unter anderem, die bürokratischen Auflagen für den Gesundheitssektor zu reduzieren.

Nicht nur im Emsland droht in den nächsten Jahren hausärztliche Unterversorgung. Schon jetzt fällt es Ärztinnen und Ärzten vielerorts in Niedersachsen schwer, eine Nachfolgerin oder Nachfolger für die Hausarzt- oder die Facharztpraxis zu finden. Auch niedersächsische Krankenhäuser klagen zunehmend über unbesetzte, offene Stellen.

Deshalb ist es ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Delegation zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen, der morgen beginnt, dass die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin möglichst bald weiter erhöht werden. Die Kammerversammlung Niedersachsen ist bei der Tagung des 250 Abgeordnete zählenden Parlaments der bundesdeutschen Ärzteschaft in der Zeit vom 24. bis 27. Mai mit 20 Delegierten vertreten.

„Die Erhöhung der Studienplätze ist allerdings ein langfristiges Projekt“, räumt Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und Leiterin der niedersächsischen Ärztetags-Delegation, ein. Die Teilnehmenden aus Niedersachsen wollen deshalb jetzt zur kurzfristigen Entlastung des Gesundheitssystems in Bremen den Antrag stellen, dass bürokratische Auflagen und Datenerhebungen reduziert werden, die nicht zu einer qualitativen Verbesserung der Versorgung führen oder einen Nutzen für Patientinnen und Patienten mit sich bringen: „Derzeit bewältigen wir eine Reihe von Maßnahmen und Auflagen, die sehr viel Arbeitszeit kosten, bei denen wir aber keinen positiven Effekt für die Bevölkerung erleben“, kritisiert Renneberg und fordert: „Qualitätsverbesserungen müssen auch bei der Patientin und dem Patienten ankommen.“ 

Die Entscheidung des Bundestags vergangene Woche, die Grippeschutz-Impfung in Apotheken zu erlauben, wird ebenfalls von den niedersächsischen Delegierten abgelehnt. „Die Apotheken können das Impfen im Gegensatz zur Ärzteschaft nicht entsprechend begleiten“, begründet Renneberg die Kritik. Denn es könne zu Impfreaktionen kommen. Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie allergische Reaktionen seien zwar selten, könnten aber auftreten: „Der Schweregrad reicht von milder Lokalreaktion bis hin zum anaphylaktischen Schock.“ Dann müsste in der Apotheke ohnehin eine Ärztin oder ein Arzt hinzugerufen werden. Vor allem auch im Hinblick auf die Corona-Impfungen, die ebenfalls jetzt schon modellhaft in Apotheken durchgeführt werden, sehen die Ärztinnen und Ärzte tatsächlich ein größeres Risiko für die Bevölkerung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 380-02
Telefax: +49 (511) 380-2240
http://www.aekn.de

Ansprechpartner:
Thomas Spieker
Leiter Kommunikation und Pressesprecher der Ärztekammer Niedersachsen
Telefon: +49 (511) 380-2220
E-Mail: kommunikation@aekn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel