Mobile & Verkehr

Für Führerscheinneulinge gelten besondere Bestimmungen

  •  Die GTÜ weist auf die Regeln während der Probezeit hin
  •  Mit Umsicht und Respekt im Straßenverkehr
  •  Ein Fahrsicherheitstraining hilft nicht nur den jungen Autofahrern

Mit dem Führerschein in der Tasche winkt die große Freiheit: So empfindet mancher Fahranfänger, obgleich das Auto nicht mehr den Stellenwert und die Akzeptanz in der Gesellschaft genießt wie früher. Viele Neulinge auf dem Fahrersitz schätzen die Unabhängigkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit jeden Ort in der näheren und ferneren Umgebung erreichen zu können. Damit diese Freude nicht rasch wieder getrübt ist, weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH auf einige Dinge hin, die Fahranfänger beachten sollten. Manches mag selbstverständlich sein, ist jedoch nicht immer bewusst.

Die Statistiken belegen eindeutig, dass Fahranfänger überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt sind. Es mag banal klingen – aber Erfahrung kann davor schützen, dass gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen. „Führerscheinanfänger sollten so oft wie möglich das Steuer übernehmen, um Routine zu bekommen“, sagt Marco Oehler, Technischer Leiter der GTÜ. Er warnt allerdings vor Selbstüberschätzung vor allem auf unbekannten Strecken oder bei schlechter Witterung. Wer früh glaubt, sein Fahrzeug in allen Verkehrssituationen zu beherrschen, ist besonders gefährdet. Zumal erwiesen ist, dass viele junge und im Straßenverkehr ungeübte Menschen Gefahren und Risiken zunächst nicht richtig einschätzen können. Wer mit Bedacht und Umsicht fährt, schützt sich und andere und lernt mit jedem zurückgelegten Kilometer hinzu.

Allgemein gehaltene Tipps sind das eine, klare Regeln des Gesetzgebers das andere. Dreh- und Angelpunkt der besonderen Situation von Fahranfängern ist die Probezeit. Sie umfasst beispielweise ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer sich nicht streng daran hält, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen und ebenso mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, der während der Probezeit nicht abgebaut werden kann. Hinzu kommen die Anordnung eines Aufbauseminars sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Beides trifft junge Fahrer nicht nur bei Alkoholdelikten, sondern wenn einmal ein A-Verstoß oder zweimal ein B-Verstoß begangen wurde.

Die beiden ersten Buchstaben des Alphabets bezeichnen unterschiedlich gewichtete Verstöße. Zu den A-Delikten gehören neben Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch Vergehen wie unterlassene Hilfeleistung bei verunfallten Personen, Nötigung wie zu dichtes Auffahren oder gar Fahrerflucht. In die Kategorie fällt auch, wenn ein Bagatellschaden nicht umgehend gemeldet wird. Die Liste der A-Delikte ist recht umfangreich, Nichtbeachten der Vorfahrt gehört ebenso dazu wie falsches Überholen, zu schnelles Fahren über Zebrastreifen, in unübersichtlichen Kurven oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Bahnübergängen. Nicht selten kommt die A-Delikt-Regel bei Geschwindigkeitsverstößen zur Anwendung: Wer eine 50-km/h-Begrenzung innerorts um mehr als 21 km/h überschreitet, muss mit einem Aufbauseminar und verlängerter Probezeit rechnen.

B-Delikte sind einzeln nicht ganz so schwerwiegend. Aber zwei von ihnen bündeln sich zu identischer Ahndung. Beispiele aus der Praxis sind das Fahren mit abgefahrenen Reifen, ungesicherte Ladung, die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz oder das Fahren ohne Licht bei widrigen Sichtverhältnissen wie Regen, Schnee oder Starkregen. Noch ein Hinweis: Wem nach Aufbauseminar und Probezeitverlängerung weitere Verstöße der genannten Art angelastet werden, muss mit einer Empfehlung für die verkehrspsychologische Beratung (VPB) rechnen. Kommt es gar zu einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, droht der Besuch der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Eines hilft Führerscheinneulingen ganz gewiss und allen anderen meist Fällen ebenso: der Besuch eines Fahrsicherheitstrainings. Die GTÜ empfiehlt es ausdrücklich. Es kann erheblich dazu beitragen, das Fahrzeug in kritischen Situationen zu beherrschen und sich im realen Straßenverkehr sicherer zu fühlen Denn wer richtig zu reagieren weiß, meistert kritische Situation besser als ungeübte Fahrer.

Über die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 5.000 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an über 10.400 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

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