Verbraucher & Recht

Neue Regeln für Kaffeefahrten

Oft belächelt und trotzdem gern gemacht: Kaffeefahrten sind vor allem bei der älteren Generation beliebt. Um Kunden vor Abzocke zu schützen, gibt es ab 28. Mai neue Spielregeln für die Verkaufs-Touren: Es dürfen dann keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen, wie z. B. Bauspar- und Versicherungsverträge, mehr angeboten und verkauft werden. Darüber hinaus müssen Veranstalter Teilnehmer laut ARAG Experten künftig besser informieren. Dazu müssen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters bekanntgegeben werden, es muss darüber informiert werden, welche Produkte angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1.000 auf 10.000 Euro angehoben.
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