Die WWZ AG erhöht den Erdgaspreis
Insbesondere ab den Sommermonaten stiegen die Grosshandelspreise für Erdgas an den internationalen Energiemärkten bereits im vergangenen Jahr markant an. Die geopolitische Lage führt auch heuer zu enormen Preisschwankungen an den Beschaffungsmärkten. Aufgrund der massiv gestiegenen Beschaffungskosten sieht sich die WWZ AG gezwungen, den Arbeitspreis beim Erdgas per 1. Juli 2022 über alle Kundensegmente um 1.83 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. MwSt.) zu erhöhen.
Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20’000 kWh steigen die monatlichen Kosten damit um 30.50 Franken (inkl. MwSt.). Bereits per 1. November 2021 musste die WWZ AG den Gaspreis wegen der markant gestiegenen Beschaffungskosten um 3.23 Rappen und per 1. Januar 2022 um 1.40 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen.
Vorausschauende Beschaffungsstrategie
«Wir beobachten die Preisentwicklung an den internationalen Märkten seit einiger Zeit mit Sorge», sagt Esther Denzler, CEO der WWZ AG. Die zukünftige Preisentwicklung sei schwer prognostizierbar. Die Versorgungs- sowie eine langfristige Planungssicherheit haben bei der WWZ AG höchste Priorität. «Die vorausschauende Beschaffungsstrategie ermöglicht es, die Preisspitzen zu brechen, da die WWZ AG lediglich einen Teil der benötigten Gasmenge kurzfristig auf dem Markt einkaufen muss», erklärt Esther Denzler weiter. Dies hat den Vorteil, dass die aktuell massiv höheren Beschaffungspreise nicht komplett den Kunden weiterverrechnet werden.
Versorgung sicherstellen
Die Schweizer Gaswirtschaft bereitet sich zusammen mit dem Bund auf mögliche Gasversorgungsengpässe vor. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG baut daher im Auftrag des Bundesrates eine besondere Krisenorganisation auf. Zudem unternimmt die Branche grosse Anstrengungen, die Versorgung im kommenden Winter sicherzustellen. Falls in der Schweiz eine Mangellage eintreten würde, die von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Lösungen behoben werden kann, trifft die wirtschaftliche Landesversorgung die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen.
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