Energie- / Umwelttechnik

Erste Trianel Windparks blinken nur noch nach Bedarf

„Die Umsetzung der sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist mit der ersten Inbetriebnahme der entsprechenden Transponder-Technologie im Trianel Windpark Wennerstorf (Niedersachsen) erfolgreich gestartet. Im Laufe des Jahres werden elf der 13 Windparks der Trianel Erneuerbare Energien und alle neun Windparks der Trianel Onshore Windkraftwerke und mit der neuen Technik ausgestattet“, stellt Dr. Markus Hakes, Geschäftsführer der Trianel Onshore Kraftwerke GmbH & Co. KG und Trianel Erneuerbaren Energien GmbH & Co. KG fest.

Bis Ende 2022 müssen alle Windkraftanlagen in Deutschland, die nicht in unmittelbarer Nähe von Flughäfen stehen, mit der sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet werden. Mit Hilfe einer Sensorentechnik kommunizieren die Windanlagen mit herannahenden Flugzeugen. Die Windanlagen senden nur noch optische Signale, wenn Flugzeuge in der Nähe der Anlagen sind. Dies wird das nächtliche Dauerleuchten beenden und damit die oft als störend empfundenen Lichtsignale auf ein Minimum beschränken. „Die Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung kann erheblich zu Akzeptanz der Windkraft in Deutschland beitragen. Darum freuen wir uns, erste Nachbarn unserer Windparks vom Dauerleuchten befreien zu können und gleichzeitig allen Sicherheitsanforderungen nachzukommen“, so Dr. Markus Hakes weiter.

Für die Kommunikation zwischen Flugzeug und Windkraftanlage setzt Trianel Transponderlösungen der Hersteller Light:Guard und Lanthan SafeSky ein. Das System nutzt die Signale, die die in Luftfahrzeugen eingebauten Transponder aussenden. Eine auf dem Maschinenhaus einer Windkraftanlage im Windpark angebrachte Antenne empfängt die Transpondersignale und sendet diese an einen Server. Ein Schnittstellenmodul steuert die roten Warnsignale der Windkraftanlage. In den meisten Nächten werden die Windkraftanlagen in Zukunft dunkel bleiben, da die Hinderniskennzeichnung nur noch bei kleinen Luftfahrzeugen wie Rettungs- oder Polizei-Hubschraubern oder gegebenenfalls auch bei Passagierflugzeugen eingeschaltet wird. Die Trianel Windparks Uckley und Spreeau in Brandenburg können wegen ihrer Nähe Flughafen Berlin Brandenburg BER aus Sicherheitsgründen die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung nicht einführen. Die noch in der Entwicklung befindlichen Windprojekte der Trianel Erneuerbare Energien werden direkt mit der neuen Technik ausgestattet.

„Die bundesweite Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens benötigt allerdings deutlich mehr Zeit als zunächst geplant. Hintergrund sind insbesondere Verzögerungen bei der luftfahrtrechtlichen Zulassung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung als auch Materialengpässe. Umso mehr freuen wir uns, bereits erste Anlagen umgerüstet zu haben und bei anderen Anlagen je nach Genehmigungslage auch bald nachziehen zu können“, erläutert Tobias Ruof, Technischer Leiter der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Bei der Umsetzung der genehmigungsrechtlichen Fragen und der Koordination setzt Trianel auf die Zusammenarbeit mit den Projektentwicklern ABO Wind AG, JP JOULE GmbH, Ebert Erneuerbare Energien Wind GmbH & Co. KG, Enertrag Windstrom GmbH und Fronteris Energie GmbH, mit denen die Windparks auch realisiert wurden. 

Weitere Informationen unter:
www.trianel-erneuerbare.de

Folgen Sie uns auch Twitter:
https://twitter.com/Trianel

Folgen Sie uns auf LinkedIn

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Trianel GmbH
Krefelder Straße 203
52070 Aachen
Telefon: +49 (241) 41320-0
Telefax: +49 (241) 41320-303
http://www.trianel.com

Ansprechpartner:
Dr. Nadja Thomas
Pressesprecherin
Telefon: +49 (241) 41320-466
Fax: +49 (241) 41320-308
E-Mail: n.thomas@trianel.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel