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BAG und BGL gemeinsam für fairen Wettbewerb im Straßengüterverkehr 2.0

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. haben ihre Zusammenarbeit gegen unfaire Praktiken im Straßengüterverkehr weiter ausgebaut. Besonders im Fokus: illegale Kabotagetransporte

Köln/Frankfurt am Main, 02.06.2022. Das BAG und der BGL haben ihre im Rahmen des Branchenbündnisses Spedition – Transport – Logistik (STL) begonnene Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr weiter ausgebaut. Bei konkreten Anhaltspunkten auf die systematische Nicht-Einhaltung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden dem BGL regelmäßig Hinweise übermittelt, die dann über die Task Force Hinweisbearbeitung an das BAG weitergeleitet und von dort verfolgt werden. Damit wird ein schnelles und effizientes Vorgehen in Prüf- und Ermittlungsverfahren unterstützt. 

Im Jahr 2021 hat das BAG sowohl seine Schwerpunktkontrollen als auch seine Betriebskontrollen intensiviert: Trotz der anhaltenden Corona-Situation hat der Verkehrskontrolldienst des BAG u.a. nach Hinweisen des BGL 35 Schwerpunktkontrollen gebietsfremder Unternehmen durchgeführt, wobei mehr als 18.000 Fahrzeuge kontrolliert und dabei fast 16.000 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft wurden. Zum Vergleich: 2020 wurden in 14 Schwerpunktkontrollen rund 5.000 Fahrzeuge kontrolliert; davon etwa 4.500 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Auch die festgesetzten Bußgelder sind 2021 mit rund 3,6, Mio. ? deutlich angestiegen (2020: 2,2 Mio. ?).

Bei den aus den Schwerpunktkontrollen resultierenden nachgelagerten Betriebskontrollen sind im zurückliegenden Jahr mehr als 200 Unternehmen mit knapp 70.000 Beförderungen geprüft worden. Hiervon wurden mehr als 10.000 Beförderungen beanstandet. Insgesamt erließ das Bundesamt Bußgeld-und Einziehungsbescheide über eine Gesamtsumme von rund 1.8 Mio. ? (gegenüber ca. 830.000 ?. – im Jahr 2020).

Eine deutliche Steigerung, die auch darauf zurückzuführen ist, dass sich unter den beanstandeten Fällen ein höherer Anteil an Großunternehmen befindet. Dabei lag auch im zurückliegenden Jahr die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung bzw. Kabotage wieder besonders im Blick.

BAG-Vizepräsident Christian Hoffmann: "Wir sorgen mit unseren Verkehrs- und Betriebskontrollen für Abgaben- und Wettbewerbsgerechtigkeit. Mit unseren gezielten bundesweiten Schwerpunktkontrollen haben wir unmittelbar nach Eintritt der Pandemie ein sichtbares und wirkungsvolles Zeichen gesetzt, dass gesetzliche Vorschriften im Straßengüterverkehr im Interesse der Verkehrssicherheit und eines fairen Wettbewerbs einzuhalten sind. Mit Erfolg, denn in Bereichen und Regionen, die in der Vergangenheit kontrolliert worden sind, geht die Zahl unzulässiger Kabotagebeförderungen zurück."

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: "Wir begrüßen die Zusammenarbeit mit dem BAG sehr und bedanken uns für den tollen Einsatz trotz erschwerter Bedingungen durch Corona. Für das mittelständische deutsche Transportgewerbe ist es essentiell, dass derartige Kontrollen durchgeführt und weiter ausgebaut werden, denn unsere Mitgliedsunternehmen brauchen faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Dafür wird sich der BGL in Berlin und Brüssel auch weiterhin einsetzen."

Über den BGL:

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

www.bgl-ev.de

Über Bundesamt für Güterverkehr

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Aufgabenspektrum des Bundesamtes umfasst Kontroll- und Ahndungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), Aufgaben der Marktbeobachtung und des verkehrswirtschaftlichen Datenmanagements, die zivile Notfallvorsorge sowie Aufgaben einer Bewilligungsbehörde für spezifische Förderprogramme des Straßengüter- und Personenverkehrs, des ÖPNV und der Radverkehrsförderung.

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