Mietwagen: So gelingt die Spritztour im Ausland
Zeit für die Suche nehmen
Wer in diesen Zeiten einen Mietwagen buchen möchte, sollte nach Möglichkeit direkt beim Auto-Vermieter buchen und nicht über Vermittlungsplattformen suchen. Neben einer Menge Geld muss bei der Suche vor allem Geduld mitgebracht werden. Denn selbst die spärlichen Angebote der Vermieter – ein Resultat verkleinerter Fahrzeugflotten während der Corona-Pandemie – sollten genau verglichen werden. Dabei raten die ARAG Experten, vor allem auf im Preis enthaltene Leistungen zu achten, wie z. B. Versicherungsschutz, Kilometerbegrenzung oder Zusatzfahrer. Und genau hinsehen bei Super-Deals, Mega-Offerten und Ultra-Schnäppchen: Oft fehlt es dabei an Extras, die dann teuer dazugebucht werden müssen. Die meisten unvorhergesehenen Aufpreise müssen für Versicherungen, Navigationssysteme, Klimaanlagen und Kindersitze bezahlt werden.
Tücken bei der Online-Buchung
Wer online einen Mietwagen reserviert, hat laut ARAG Experten kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es kommt dann auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters an, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Darüber hinaus sollten Urlauber in den AGB auf die so genannte „No-Show“ (Nichterscheinen)-Regelung achten, vor allem, wenn sie im Voraus bezahlt haben: Wer am Urlaubsort zu spät an der Mietwagenstation eintrifft, muss damit rechnen, dass der Anbieter die Verspätung als No-Show wertet, die ganze Miete einbehält und das Fahrzeug schon längst weitervermietet hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Airline oder ein Dritter für die Verspätung verantwortlich sind.
Wenn es um die Bezahlung geht, raten die ARAG Experten zu Anbietern ohne Vorauszahlung. Nach Möglichkeit sollte erst vor Ort bezahlt werden, wenn man den Mietwagen übernimmt.
Der frühe Vogel…
Vor Ort zu buchen ist zwar oft die etwas preiswertere Alternative; meist lässt sich der Preisunterschied aber durch Frühbucherrabatte ausgleichen, die viele deutsche Anbieter im Programm haben. An beliebten Urlaubsorten kommt es in den Ferien auch oft zu Engpässen. Wer sich darauf verlassen will, dass das Wunschauto auch tatsächlich zur Verfügung steht, sollte den Mietwagen laut ARAG Experten möglichst früh, am besten gleichzeitig mit der Reise, buchen. Am sichersten ist die Buchung in Deutschland. Das ist zwar nicht immer die billigste Lösung, schützt aber vor unliebsamen Überraschungen, die zum Beispiel aus einem unverständlichen Vertrag in einer fremden Sprache resultieren.
Vorsicht Selbstbehalt!
Günstige Kaskoversicherungen beinhalten in der Regel einen Selbstbehalt. Liegt dieser bei 500 Euro oder mehr, kann der Urlaub schon bei einem ansonsten harmlosen Auffahrunfall zu Ende sein, weil die Reparaturkosten die Urlaubskasse verschlingen. ARAG Experten raten daher zu einer etwas teureren Versicherungsvariante mit geringer oder gar keiner Selbstbeteiligung. Um eine doppelte Versicherung zu vermeiden, sollten Inhaber einer Kreditkarte prüfen, ob bereits ein entsprechender Versicherungsschutz über die Karte besteht.
Schadenversicherung
Sie ist neben der Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ob Teil- oder Vollkasko-Police, auch hier raten die ARAG Experten zu einem Blick ins Kleingedruckte: Denn Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder am Unterboden sind nicht immer gedeckt.
Fahrerwechsel inklusive?
Viele besonders günstige Versicherungsangebote gelten nur für den Vertragsnehmer als Fahrer. Wer sich auf längeren Strecken mit dem Beifahrer abwechseln möchte, sollte den Versicherungsschutz laut ARAG Experten gegebenenfalls schon bei Vertragsabschluss erweitern.
Tankregelung beachten
Normalerweise herrscht die „Full-to-Full-Regelung“ beim Tanken: Das Fahrzeug wird vollgetankt angemietet und vollgetankt wieder abgegeben. Wer das verschwitzt, zahlt oft die sehr viel höhere Tankpauschale des Vermieters. Kaufen die Urlauber die erste Tankfüllung vom Autovermieter und können das Auto dann leer zurückzugeben, sollte man zum Ende der Mietperiode gut kalkulieren, wie viele Kilometer man tatsächlich noch fährt. Denn nur selten fährt man den Wagen zur Gänze leer und schenkt so dem Autovermieter einen Teil der Tankfüllung. Die ARAG Experten empfehlen, zu Beginn der ersten Fahrt unbedingt den Tankfüllstand zu überprüfen und auf dem Protokoll zu vermerken, falls der Tank nicht ganz voll sein sollte. Entsprechend weniger muss bei Rückgabe des Fahrzeugs im Tank sein.
Fahrzeugzustand überprüfen
Bei Übernahme ist der Fahrzeugzustand kritisch zu überprüfen. Dabei können Mieter den Zustand des Mietwagens zusätzlich mit Fotos dokumentieren. Alle Schäden müssen in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, ansonsten könnte man später für fremd verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Sofern nicht angeboten, sollten Urlauber eine Kopie des Protokolls verlangen. Auch bei Rückgabe des Autos muss der Fahrzeugzustand dokumentiert werden. Damit es nicht nachträglich zu Ärger um eventuelle Schäden kommt, raten die ARAG Experten, sich auch hier eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen zu lassen. Zudem sollte das Fahrzeug nicht außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden. Erstens gibt es so kein überprüfbares Rückgabeprotokoll, zweitens werden Urlauber möglicherweise für Schäden verantwortlich gemacht, die bis zur Öffnung des Fuhrparks am abgestellten Mietwagen entstehen.
Unfall, Diebstahl, Knöllchen
Wird der Mietwagen gestohlen, müssen Urlauber umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und dem Vermieter Schlüssel und Fahrzeugpapiere zurückgeben. Darüber hinaus können in den AGB weitere Vorgaben genannt sein, die erfüllt werden müssen, um nicht für den Schaden haftbar gemacht zu werden. Hierüber sollten sich Mieter vorab informieren. Auch bei einem Unfall müssen Polizei und Vermieter informiert werden. Zudem muss ein Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Was bei einem Crash noch zu tun ist, haben die ARAG Experten hier ausführlich zusammengestellt.
Bei Verkehrsverstößen mit dem Mietwagen haftet der Mieter. Und es wird teuer. Denn zum Bußgeld hinzu kommt in der Regel noch eine Bearbeitungsgebühr des Vermieters. Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, sollte das Bußgeld nicht ignorieren. Denn rechtskräftige Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten können nach Auskunft der ARAG Experten ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet.
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