Verbraucher & Recht

Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen

Arbeitgeber können berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests anzuordnen. Das hat laut ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht kürzlich im Fall einer Flötistin der Bayerischen Staatsoper entschieden. Sie müssten die Arbeitsbedingungen so regeln, dass ihre Arbeitnehmer soweit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, wie die Natur der Arbeitsleistung es gestatte. (Az.: 5 AZR 28/22).
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