Kein Schwächen der gesetzlichen Rente durch Kapitalstock
Was passiert eigentlich, wenn die Rentenversicherung – gerade bei unvorhersehbaren konjunkturellen Krisen, aber auch saisonal bedingt – Zahlungen nicht mehr aus eigenen Mitteln begleichen kann, weil die Nachhaltigkeitsrücklage nicht mehr ausreicht? In diesem Fall muss der Bund einspringen. Ein Gesetzentwurf, mit dem sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am kommenden Montag (20. Juni 2022) im Rahmen einer Anhörung befassen, sieht nun eine Anhebung dieser Mindestrücklage von aktuell 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben vor
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt grundsätzlich den Ansatz des Gesetzentwurfs, da auf diese Weise die finanzielle Basis der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt wird. „Eine derartige Anhebung der Mindestrücklage kann das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung in besonderer Weise stärken, weil auch in Zukunft mit weiteren krisenbedingten Belastungen des Arbeitsmarktes gerechnet werden muss. Wir brauchen daher eine grundsätzliche Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehört beispielsweise auch, über die Sinnhaftigkeit des im Koalitionsvertrag vereinbarten Kapitalstocks in Höhe von 10 Mrd. Euro zu reden“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Und Bauer betont: „Die gesetzliche Rentenversicherung ist stabil, zuverlässig und solidarisch. Das wird sie auch bleiben, wenn die Hebel an der richtigen Stelle angesetzt werden. Die Anhebung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage kann hierzu einen nicht unerheblichen Beitrag leisten.“
Zur Gegenfinanzierung sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des Beitragssatzes vor, die aufgrund weiterer, noch unbekannter gesetzlicher Änderungen, im Gesetzentwurf nicht genau beziffert werden kann. Entscheidend ist aus Sicht des SoVD-Präsidenten, dass die zum Aufbau der Mindestrücklage erforderlichen „einmaligen“ Mittel nicht den Beitragszahler*innen der Rentenversicherung auferlegt werden. „Die Finanzierung muss durch Zahlungen des Bundes von den Steuerzahler*innen getragen werden; sei es durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses oder durch eine einmalige Sonderzahlung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung.“
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