Bundesjustizminister Buschmann will Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland stoppen
Inzwischen sind auch die Delikte rund um die so genannte Kinderpornografie (endlich) auch zu einer besonders verwerflichen Straftat, einem Verbrechen, geworden mit einer Mindeststrafandrohung von 1 Jahr Freiheitsstrafe.
In Deutschland schmückt man sich immer noch oft mit Ermittlungserfolgen, die zu großen Teilen auf Grund von Hinweisen aus den USA und anderen Staaten möglich wurden und dann in Ermangelung eigener gleich stringenter Regelungen in Deutschland weiterverfolgt werden konnten und Ermittler*innen daher erhebliche Zeit kosteten und kosten.
So etwas klappt aber nur, wenn die deutschen Ermittler so schnell wie möglich die IP-Adresse des Verdächtigen zurückverfolgen können, aber in vielen Fällen funktioniert dies nicht mehr, weil die Provider derzeit nicht verpflichtet sind, sie zu speichern.
„Der Europäische Gerichtshof ermöglicht durchaus, bei besonders schweren und besonders gefährlichen Straftaten, die Verkehrsdaten befristet zu speichern, aber Bundesjustizminister Buschmann fühlt sich aus meiner Sicht anscheinend mehr einer vermeintlichen Liberalität und einem vermeintlichen Datenschutz verpflichtet. Dafür muss er in Kauf nehmen, dass zehntausenden Kindern und mehr in Deutschland weiter und länger vor laufender Kamera sexuelle Gewalt angetan wird“, so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
Dabei steht im Vordergrund der Ermittlungen erst einmal das Identifizieren der Opfer, um sie so schnell wie möglich „da herauszuholen“, also Gefahrenabwehr.
„Mir stellt sich die Frage, ob unser Bundesjustizminister sich derartige Darstellungen, die sich Ermittler*innen tagtäglich ansehen müssen, schon einmal selbst angesehen hat? Wenn ja, scheint er völlig empathielos zu sein. Wenn nicht, warum informiert er sich nicht vor einer derartigen öffentlichen Meinungsäußerung? Will er die FDP zu einer Partei machen, die Täter mehr schützt als ihre Opfer?“, fragt sich Becker.
Haben die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Täter ein höheres Gewicht als der Schutz ihrer Opfer vor schwererund schwerster Gewalt?
Noch einmal: Ja, die Verkehrsdatenspeicherung sollte die Ausnahme sein und nur der Verhütung einer Vielzahl genau definierter schwerster Straftaten dienen. So etwas könnte einen vertretbaren Kompromiss zwischen Befürwortern und Kritikern einer Verkehrsdatenspeicherung darstellen.
„Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann, ich appelliere an Sie, ‚umzukehren‘ und unseren Ermittlungsbehörden zu ermöglichen, ihre Arbeit zu machen, statt sie dabei zu behindern“, Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
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