Mitteilungspflichten für Empfänger von Soforthilfen und Überbrückungshilfen
Für das Steuerjahr 2020 seien die zu meldenden Daten der Steuerpflichtigen in vielen Fällen fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden. Um die Daten dennoch verarbeiten zu können, sind die betroffenen Direktantragstellenden bzw. die prüfenden Dritten per E-Mail angeschrieben und um eine Korrektur oder eine Nachmeldung gebeten worden. Der Datenabgleich erfolgt durch Auswahl eines mit der E-Mail übermittelten Links. Nach dem Anklicken des Links können die Förderempfangenden die notwendigen Eintragungen digital vornehmen.
Ungeachtet der Tatsache, dass das Mitteilungsverfahren als solches seine Berechtigung hat, sollten die derart Aufgeforderten dennoch prüfen, dass die E-Mail von der richtigen E-Mail-Adresse versandt wurde (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de bzw. noreply@ueberbrueckungshilfe.nrw.de) und die im Betreff genannte Antragnummer sowie die persönliche Anrede stimmen. Dazu hat das MWIDE auch eine Webpage eingerichtet: https://www.wirtschaft.nrw/coronahilfe-mitteilungsverfahren
Nähere Informationen gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3913 oder @3915.
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