Verbraucher & Recht

Steuerfrist erneut verlängert

Die allgemeine Abgabepflicht für die Einkommenssteuer 2021 wird nach Auskunft der ARAG Experten im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes erneut verlängert. Normalerweise müsste die Steuererklärung für 2021 bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen, nun haben Steuerzahler bis 31. Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar Zeit bis August 2023. Die ARAG Experten raten allerdings zur Einhaltung dieser Fristen, da es ansonsten durch Verspätungszuschläge teuer werden kann.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel