Verbraucher & Recht

Glücksspielstaatsvertrag reguliert Online Glücksspiele wie Casinos und Sportwetten

Im Jahre 2021 kam es zu wichtigen Veränderungen im Online-Glücksspiel. Nunmehr sind durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag einige Online Glücksspiele auch in Deutschland legal.

Zuvor – und meistens auch noch jetzt – waren mit Ausnahme von Schleswig-Holstein Online Casinos in Deutschland illegal, da eine Glücksspiellizenz erforderlich war. Über diese verfügten jedoch die wenigstens Anbieter, weshalb geschädigte Spieler nun Verluste aus der Zeit vor dem 01. Juli 2021 bis zu zehn Jahre rückwirkend ggf. gerichtlich geltend machen können

Hintergrund – Warum ist eine Rückforderung von Verlusten überhaupt möglich?

Online-Glücksspiel war in Deutschland – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – bis zum 01.07.2021 gem. § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag und gem. § 284 StGB verboten. Mithin wurden Online-Casinos in den meisten Fällen verbotenerweise betrieben.

Mittlerweile haben einige Oberlandesgerichte entschieden, dass verlorenes Geld beim Online Glücksspiel auch gerichtlich zurückgefordert werden kann. Hierbei kommen Rückzahlungsansprüche direkt gegen den Betreiber des Online-Casinos und gegen Zahlungsdienstleister (ggf. auch Banken) in Betracht.

Diese Klagen können auch dann erfolgreich sein, wenn der Betreiber des Online-Casinos damit geworben hat, dass er über eine europäische Lizenz verfüge, da dies nichts daran ändert, dass das Glücksspiel in Deutschland selbst verboten war.

Sollte der Betreiber eine Lizenz aus Schleswig-Holstein besessen haben, der Spieler jedoch die Zahlungen aus einem anderen Bundesland getätigt haben, dann blieb das Online-Glücksspiel gleichwohl illegal. Dies führt zu dem Ergebnis, dass bis zum 01. Juli fast sämtliche Online-Casinos in Deutschland illegal waren und Spielern erlittene Verluste in voller Höhe zurückerstatten müssen.

Siehe dazu Die Informationen und Tipps unter Online Casino Geld zurück

Rückforderungsansprüche – Bestehen sie auch nach der Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrags?

Auch nach der Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrags bestehen Rückforderungsansprüche. Der Glücksspielstaatsvertrag wirkt ex nunc (also ab diesem Zeitpunkt – dem 01.07.2021). Mithin gilt er nicht rückwirkend.

Spieler können daher auch weiterhin Verluste aus dem Zeitraum vor dem 01.07.2021 geltend machen, da sich an der Rechtslage nicht geändert hat, sodass das damalige Online-Glücksspiel weiterhin verboten war und Zahlungsdienstleister ggf. Kontrollpflichten verletzt haben könnten. Entscheidend bleibt alleine, ob das jeweilige Online-Casino zum Zeitpunkt der Einzahlung des Geldes über eine gültige (deutsche) Lizenz verfügte.

Auch nach dem 01.07.2021 – also mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag – ist eine Rückforderung von Verlusten möglich. Viele Anbieter verfügen auch derzeit nicht über eine gültige Lizenz bzw. sie halten zwingende Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages nicht ein.

Sollte eine dieser Voraussetzungen vorliegen, ist eine Rückforderung möglich. Hintergrund hiervon ist, dass Online-Casinos nun nicht automatisch eine Lizenz in Deutschland erhalten. Vielmehr müssen sie eine solche erst beantragen. Dieser Antrag muss von den Behörden erst geprüft und bewilligt werden.

Auflagen – Was sind die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages aus 2021?

Bereits im Jahre 2020 einigten sich die Bundesländer auf einige Eckpunkte zur Kontrolle des Online-Glücksspiels. Der Glücksspielstaatsvertrag ist schließlich am 01.07.2021 in Kraft getreten. Dieser ermöglicht nun Online Glücksspiele wie Poker oder Black Jack im Online Casino.

Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrages ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtslage in Deutschland und zugleich die Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes.

Beispielsweise sieht der Vertrag ein Einzahlungslimit in Höhe von 1.000,- EUR pro Monat vor. Weiterhin normiert er ein Verbot des parallelen Spiels bei verschiedenen Betreibern von Online-Casinos und auch ein Werbeverbot für selbige zwischen 6 und 21 Uhr.

Wichtige Urteile – Urteile zugunsten geschädigter Spieler zur Rückforderung des Geldes von Online Casinos und Sportwetten Anbieter

Mittlerweile ist die mehrheitliche Rechtsprechung auf der Seite der geschädigten Spieler. So sind eine ganze Reihe von Urteilen zugunsten von Spielern ergangen. Lange war deutschlandweit unter den Landgerichten umstritten, ob Spieler ihre Verluste beim Online-Glücksspiel zurückverlangen können.

Das erste spannende Urteil war das des Landgerichts (LG) Gießen vom 25.02.2021. Es folgten Urteile des Landgerichts München I vom 30.07.2021 und des Landgerichts Aachen vom 28.10.2021. In all diesen Urteilen wurden die Betreiber von Online-Casinos zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze verurteilt.

Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen hatte der Betreiber beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Rechtsmittel (Berufung) eingelegt. Allerdings hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Beschluss vom 08.04.2022, Aktenzeichen 23 U 55/21, ausgeführt, dass es das Urteil des Landgerichts Gießen inhaltlich bestätigen möchte.

Dies war die erste Oberlandesgerichtsentscheidung dieser Art. Dadurch sind die Chancen auf eine Rückforderung der Spieleinsätze deutlich gestiegen. Am 03.06.2022 hat der Betreiber des Casinos nun sogar die Berufung zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Gießen jetzt rechtskräftig.

Mittlerweile gibt es weitere obergerichtliche Entscheidungen zugunsten von Spielern. So hatte das Landgericht München mit einem Urteil vom 30. Juli 2021 entschieden, dass ein Betreiber von Online Glücksspiel einem Spieler nunmehr einen Verlust von mehr als 14.000,- Euro erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20).

Hiergegen wurde wiederum Berufung eingelegt. Allerdings hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 22.11.2021 deutlich gemacht, dass es die Berufung zurückweisen wird (Az.: 5 U 549/21).

Auch andere Oberlandesgerichte haben dies bestätigt. Beispielsweise hat auch das Oberlandesgericht Hamm zugunsten eines Spielers entschieden (Beschluss vom 12.11.2021, Az. 1-12 W 13/21). Zusammengefasst finden sich daher mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die die Berufung von Betreibern zurückgewiesen haben.

Wie am besten Geld zurück vom Online Casino bekommen?

Unkompliziert und am erfolgversprechendsten sind die Wege über einen spezialisierten Anwalt oder über einen in dieser Sache erfahrenen Rechtsdienstleister wie myRight.

  1. Mit Rechtsanwalt: gute Erfolgsaussichten, jedoch mit Kosten verbunden, die im Voraus bezahlt werden müssen. Bei Niederlage trägt der Spieler die Kosten alleine
  2. Mit Hilfe eines Rechtsdienstleisters wie myRight: gute Erfolgsaussichten ohne Kostenrisiko. Lediglich bei Erfolg und bei Rückerhalt des Geldes entrichtet der Spieler eine Erfolgsgebühr an myRight. Selbst bei Niederlage entstehen keinerlei Kosten

Möglichkeiten des Spielers – Was kann er selbst tun?

1. Kreditkartenabbuchung: In einem solchen Fall sollte der Kreditkartenabbuchung unter Hinweis auf das illegale Glücksspiel (siehe oben) widersprochen werden. Anschließend sollte das Kreditkartenunternehmen aufgefordert werden, den abgebuchten Betrag wieder zurückzubuchen (Chargeback Online Casino).

2. SEPA-Lastschriftverfahren: Der Spieler hat grundsätzlich einen Erstattungsanspruch. Allerdings muss der Spieler hierzu spätestens 8 Wochen nach der erfolgten Abbuchung widersprechen.

3. Über Online-Bezahldienst wie Sofortüberweisung Geld vom Casino zurück holen: In diesem Fall muss der getätigten Überweisung widersprochen werden. Anschließend muss die Bank angewiesen werden, die getätigte Überweisung von der jeweiligen Empfängerbank zurückzuholen.

Über die Claim Enforcement GmbH

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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