Energie- / Umwelttechnik

Heilbäder & Kurorte in Hessen: Thermen und Bäder als Wärmezentren einrichten

Die Bundesregierung hat den Notfallplan Gas in Gang gesetzt und die Stufe 2 ausgerufen. Verschlechtert sich die Gasversorgung vor dem Hintergrund des Ukraine-Konfliktes weiter, stehen die Thermen der Heilbäder und Kurorte in Hessen erneut vor der Schließung. Alternativ schlägt der Hessische Heilbäderverband eine Öffnung als Wärmezentren vor.

„Wir wollen die Thermen der Heilbäder und Kurorte in Hessen in diesem Herbst und Winter bewusst öffnen und als Wärmezentren einrichten,“ erklärt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler. „Damit schaffen wir ein Gesundheitsangebot und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich aufzuwärmen. Denn treffen die schlimmsten Befürchtungen ein, werden die privaten Haushalte deutlich an Energie einsparen und die Raum- und Wassertemperaturen drosseln müssen.“

„Die Thermen und Bäder werden so zu Begegnungsräumen mit einer Vielzahl vor Vorteilen,“ erläutert die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes Almut Boller:

  •   Patienten mit Rheuma, Bewegungseinschränkungen etc. können ihre rehabilitativen Maßnahmen fortsetzen
  • Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten ihre Bewegungsfähigkeit
  • Ausgleich für „Frustrationen“, die durch die Energieeinsparmaßnahmen entstehen

Die Idee ist durchaus gewagt, dessen sind sich Vorsitzender Michael Köhler und Geschäftsführerin Almut Boller bewusst. Dennoch: Herausfordernde Zeiten brauchen auch ungewöhnliche Lösungsansätze. Schließen die Thermen, müssen sie weiterhin mit Gas versorgt werden, um irreparable Schäden an der technischen Infrastruktur zu vermeiden. Warum dann nicht die wenigen Ressourcen nutzen, um sie verstärkt der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?

Mit diesem Vorschlag blicken die Heilbäder und Kurorte in Hessen auch auf ihre kommunalen Haushalte. Die Corona-Pandemie hat in den Gesundheitsstandorten tiefe Einschnitte hinterlassen. Während Gäste, Bürgerinnen und Bürger längere Zeit zu Hause bleiben mussten, liefen die Kosten für die Bereitstellung der kurspezifischen Infrastruktur weiter. Heilquellen, Thermen, Bäder, Gradierwerke, Kurparke, Tourist-Informationen und, und, und, wollen bezahlt werden. Die Öffnung der Thermen als Wärmezentren würde helfen, nicht noch ein weiteres Loch in die städtischen Finanzen zu reißen.

„Zwar scheinen der Herbst und der Winter weit zu sein. Wenn aber die Idee der Wärmezentren eine Chance auf Umsetzung haben soll, müssen wir sie jetzt diskutieren,“ freut sich Vorsitzender Köhler auf die Gespräche mit der Hessischen Landesregierung.

Hintergrund:

NOTFALLPLAN GAS
Frühwarnstufe (Frühwarnung):
„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.“

Alarmstufe (Alarm):
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Notfallstufe (Notfall):
„Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten
Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Über den Hessischer Heilbäderverband e.V.

Der Hessische Heilbäderverband e.V. ist die Interessenvertretung der 30 Heilbäder und Kurorte in Hessen. Diese Kompetenz-Zentren für Vorsorge, Rehabilitation und medizinische Versorgung bieten vielfältige gesundheitstouristische Angebote. "Heilbad" und "Kurort" sind Prädikate, die eine hohe Qualität sowie eine wissenschaftlich fundierte medizinische Kompetenz in Verbindung mit Natürlichen Heilmitteln sicherstellen. Nachhaltigkeit und der Schutz beziehungsweise die Pflege der Umwelt sowie der Natürlichen Heilmittel sind daher eine wichtige Säule der Arbeit der Heilbäder und Kurorte. Als regionale Versorgungszentren mit ausgezeichneter Infrastruktur sichern sie die Grundversorgung an Gesundheitsangeboten in Hessen, die den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen. Weitere Informationen sind unter www.hessische-heilbaeder.de erhältlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessischer Heilbäderverband e.V.
Wilhelmstraße 18
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 26248787
Telefax: +49 (611) 26248799
https://www.heilbaederverband-in-hessen.de

Ansprechpartner:
Almut Boller
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (611) 262487-87
Fax: +49 (611) 262487-99
E-Mail: almut.boller@hessische-heilbaeder.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel