Kommunen kritisieren Umweltminister: Windenergie wird dringend gebraucht, soll aber trotzdem gesteuert werden!
Jedoch kritisieren die Landkreise, Städte und Gemeinden den von Umweltminister Olaf Lies und einigen Wirtschaftsverbänden vorgebrachten Vorschlag zum Wind-an-Land-Gesetz, bestehende Konzentrationsplanungen für Windenergieanlagen sofort auszusetzen. Eine Abkehr von den demokratisch beschlossenen und bestandskräftigen kommunalen Planungen lässt alte Wunden um die Verspargelung der Landschaft und den ungesteuerten Windkraftausbau wieder aufreißen.
„Es ist vollkommen inakzeptabel, die kommunale Planung zur Steuerung der Windenergie überstürzt außer Kraft setzen zu wollen. Flächennutzungspläne sorgen dafür, dass Windenergieanlagen an geeigneten Standorten gebaut werden und Flächen für andere Zwecke wie die Nahrungsmittelerzeugung, Rohstoffgewinnung oder Land- und Forstwirtschaft erhalten bleiben“, mahnt NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.
„Einfachere Regelungen für den Umgang mit Windenergie in den Raumordnungsprogrammen und Bauleitplänen sind sehr wünschenswert, insbesondere die Rechtsprechung hat hier viel zu hohe und zu komplizierte Anforderungen gesetzt. Hier sind Bundes- und Landesgesetzgeber in der Tat gefordert! Eine völlige Freigabe in der Landschaft wäre aber sicher der falsche Weg“, verdeutlicht NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.
„Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, zu welchen Konflikten der Ausbau der Erneuerbaren Energien führen kann. Schon das Wind-an-Land-Gesetz führt zu einer umfangreichen Beschleunigung. Der neue Vorschlag aus Niedersachsen könnte zu neuem, massiven Widerstand in der Bevölkerung führen, den wir jetzt überhaupt nicht gebrauchen können“, führt NST-Vizepräsident Oberbürgermeister Jürgen Krogmann an.
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
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