Fabrik Wachtberg in Frechen: Denkmalwert festgestellt
Technisches Equipment aus über 100 Jahren
„In Frechen steht ein deutschlandweit einzigartiges Zeugnis der Braunkohleindustrie“, freut sich Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke. In der Fabrik Wachtberg werden sowohl Braunkohlebriketts als auch Braunkohlenstaub hergestellt – die Geschichte der Brikettfabrikation geht am Ort bis auf das Jahr 1901 zurück. Ein großer Teil der zugehörigen baulichen und technischen Anlagen stammt aus den Jahren 1907 bis 1909, eine große Erweiterung hat es zudem in den 1920er Jahren gegeben. Die Kohletrockner und Brikettpressen aus dieser Zeit sind bis heute in Betrieb. Gemeinsam mit den moderneren Anlagen zur Braunkohlenstaub-Erzeugung aus den 1980er Jahren zeugt die Fabrik Wachtberg von der sich wandelnden Geschichte der Braunkohleveredelung über einen Zeitraum von gut 120 Jahren hinweg. „Es ist heute der einzige Standort im Rheinland, an dem überhaupt noch Briketts produziert werden und der entsprechend authentisch erhalten ist“, so Dr. Ralf Liptau, wissenschaftlicher Referent für Technik- und Industriedenkmalpflege beim LVR. Darüber hinaus sei es die mit Abstand älteste in Betrieb befindliche Brikettfabrik in Deutschland, das einzige Pendant in Ostdeutschland stamme aus den 1960er-Jahren.
Große Bedeutung für die Geschichte und Identität Frechens
„Über die Bedeutung für die Industriegeschichte hinaus hat die Fabrik auch enorme Bedeutung für die Geschichte der Braunkohle-Stadt Frechen“, sagt Landeskonservatorin Pufke. „In diesem identitätsstiftenden Potential liegt eine enorme Chance im Rahmen des Strukturwandels. Gemeinsam mit der Kommune und dem Eigentümer gilt es nun, intelligente Lösungen für eine Weiterentwicklung des Standorts zu erarbeiten, ohne dabei die Geschichte preiszugeben.“ Die Brikettfabrikation vor Ort wird zum Ende des Jahres eingestellt, die Staubproduktion nach derzeitigem Stand mit dem gesetzlich beschlossenen Kohleausstieg bis 2038.
Denkmalantrag ist gestellt
Der Antrag zur Eintragung der Fabrik Wachtberg in die Denkmalliste der Stadt Frechen ist vom LVR-Amt für Denkmalpflege gestellt worden, weil die Anlage gemäß §2 Denkmalschutzgesetz NRW bedeutend ist für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Die Erhaltung und Nutzung des Denkmals liegen aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Für das formelle Eintragungsverfahren sind in Nordrhein-Westfalen die Unteren Denkmalbehörden der Städte und Kommunen zuständig.
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