Forschung und Entwicklung

Biofrontera erhält Erteilungsbescheid für australisches Patent auf innovatives PDT Behandlungsprotokoll

Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass die australische Patentbehörde (IP Australia) das Patent "Photodynamic therapy comprising two light exposures at different wavelengths" (AU 2018/437303B2) erteilt hat, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen war, ohne dass eine "notice of opposition" beim Amt eingegangen ist. Das von der Biofrontera Bioscience GmbH angemeldete Patent schützt eine Reihe von Innovationen, die sich auf neue Beleuchtungsprotokolle zur Behandlung von Hautkrankheiten mit photodynamischer Therapie (PDT) beziehen. Es umfasst ein Behandlungsprotokoll, in dem die geringere Schmerzhaftigkeit der Daylight-PDT mit den höheren Heilungsraten und geringeren Rezidivraten der konventionellen Therapie kombiniert werden. Bei der Behandlungsmethode wird ein Photosensibilisator in Kombination mit zwei Lichtexpositionen mit unterschiedlichen Wellenlängen und Belichtungsdauern verwendet. Nach dem Auftragen eines Photosensibilisators folgt zunächst eine längere Belichtung mit einem breitwelligen Licht (z. B. Sonnenlicht oder Licht einer entsprechenden künstlichen Lichtquelle) bzw. mit Blaulicht, gefolgt von einer anschließenden, deutlich kürzeren Beleuchtung mit schmalbandigem Rotlicht (z. B. Licht von Biofronteras RhodoLED®-Lampen).

In den Ansprüchen dieses Patents ist dieser innovative Beleuchtungsansatz an die Durchführung einer PDT mit einem Medikament geknüpft, das einen Photosensibilisator bzw. dessen Vorläufer enthält. Insofern schützt die Anwendung der in diesem Patent geschützten Beleuchtungskombination auch Biofrontera’s Medikament Ameluz®.

"Die Patenterteilung zeigt erneut, dass die Biofrontera mit ihrer Forschung und Entwicklung innovative Ansätze findet, um die Behandlung von Hautkrankheiten weltweit zu verbessern und sich in den letzten 10 Jahren zum Experten für die PDT entwickelt hat. Wir sind überzeugt, dass die schmerzfreie Anwendung der Ameluz®-PDT ohne Verringerung der Effektivität einen großen Beitrag zur Hautgesundheit leisten wird", kommentiert Biofronteras Vorstand Ludwig Lutter die Patenterteilung in Australien als einen weiteren Baustein zur weltweiten Etablierung dieser Behandlungsoption.

Über die Biofrontera AG

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat eines der wenigen deutschen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 von Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und im US-Freiverkehr (BFAGY) gelistet. http://www.biofrontera.com/

Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsorientiert im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "prognostizieren", "schätzen" und "beabsichtigen", unter anderem, gekennzeichnet sein. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der Leistung oder dem Erfolg abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auf solche Aussagen sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Telefon: +49 (214) 87632-0
Telefax: +49 (214) 87632-90
http://www.biofrontera.com

Ansprechpartner:
Anke zur Mühlen
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (214) 87632-22
Fax: +49 (214) 87632-90
E-Mail: ir@biofrontera.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel