Reisen & Urlaub

Noch vor Beginn des ver.di-Streiks: 7.500 Passagiere konnten nicht wie geplant fliegen

Der von der Gewerkschaft ver.di für Mittwoch angekündigte Streik hat bereits am Dienstag die Reisepläne von knapp 7.500 Passagieren zunichte gemacht.

Bereits am Tag vor der eigentlichen Arbeitsniederlegung musste Lufthansa in München und Frankfurt insgesamt rund 45 Flüge streichen.

So konnten Lufthansa Gäste heute beispielsweise von folgenden Städten aus nicht wie geplant nach München fliegen: Bangkok, Singapur, Boston, Denver, New York, Chicago, Los Angeles, San Francisco oder Seoul (u.v.a.).

Auch nach Frankfurt konnten viele Gäste ihre Reise nicht wie gebucht antreten. So mussten Verbindungen gestrichen werden unterer anderem aus Buenos Aires, Johannesburg, Miami oder Neu-Delhi.

Die Langstrecken-Flüge waren alle nahezu ausgebucht.

Damit wirkt sich der Streik bereits heute auf Gäste aus, die morgen planmäßig in München oder Frankfurt gelandet wären.

Lufthansa arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, den Flugbetrieb mit Blick auf den bevorstehenden Ferienbeginn in Bayern und Baden-Württemberg wieder zu normalisieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lufthansa Cargo AG
Flughafenbereich West
60546 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 696-0
Telefax: +49 (69) 69691185
http://www.lufthansa-cargo.com

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel