Einbruch während Urlaubsreise? Beim Versicherungsschutz zählen Feinheiten
Losen Hausrat vor Stürmen in Sicherheit bringen: Da das Wetter immer unberechenbarer wird, kann es vorkommen, dass ein plötzlicher Sturm Gegenstände auf der Terrasse beschädigt. Schäden durch die Naturgefahr Sturm sind zwar von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es hier zwei Haken: Es muss sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke 8) handeln. Und der Schutz gilt in der Regel nur für Gegenstände, die am Gebäude befestigt sind, wie Markisen. „Einige leistungsstarke Tarife am Markt bieten in gewissem Umfang auch Schutz gegen Sturmschäden für außerhalb der Wohnung aufbewahrte Dinge“, sagt Boss.
Bei Wohnorten in Risikozonen wie Hochwasser-Gebieten ist eine zusätzliche Absicherung gegen Elementargefahren sinnvoll. Beispielsweise käme die bloße Hausratversicherung für Schäden nach Überschwemmungen und damit einhergehender Ausuferung stehender oder fließender Gewässer nicht auf. Das gilt auch für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Starkregenfälle. Somit wäre ein vollgelaufener Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für den Hausrat ohne die Erweiterung um Elementargefahren in aller Regel nicht versichert.
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