Orientierung im Regulierungsdschungel: HDT-Seminare zu Richtlinien und Regelwerken im Maschinen- und Anlagenbau
AD 2000 Regelwerk – Überblick und Werkstoffe
Mit dem sogenannten „AD 2000“-Regelwerk werden die wesentlichen Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) konkretisiert. Es ist auf Sicherheit, Konformität und Qualität ausgerichtet. Wegen seines logisch ausgereiften Aufbaus ist es auch im Ausland weiterhin sehr gefragt. Das HDT bietet hierzu eine aus zwei Modulen bestehende Weiterbildung. Modul 1 gibt einen allgemeinen Überblick und behandelt Werkstoffe, Modul 2 widmet sich den Rechenverfahren und der konkreten Berechnung.
Im Detail umfasst das erste Modul zu AD 2000 die Auslegungs-, Beurteilungs-, Prüf- und Dokumentationsanforderungen nach DGRL. Struktur, Aufbau, Vorgehensweise, Möglichkeiten und Grenzen der Berechnung von Druckgeräten werden aufgezeigt. Die Schulung stellt außerdem die Richtlinien und Verordnungen mit den geltenden Rechtsgrundlagen im Spannungsfeld zwischen Maschinen- und Druckgeräterichtlinie dar. Durch das zweitägige Seminar „AD 2000 Regelwerk – Überblick und Werkstoffe“ (nächster Termin: 26. bis 27. September 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) werden Hersteller und Betreiber – darunter Fachleute aus Berechnung, Planung, Fertigung – in die Lage versetzt, Druckgeräte und Baugruppen ordnungsgemäß herzustellen, zu ändern, umzubauen und instand zu setzen.
AD 2000 Regelwerk – Rechenverfahren und Berechnung
Das zweite Modul der HDT-Weiterbildung zu AD 2000 beschäftigt sich ausführlich mit den Rechenverfahren für Behälter und Flansche. Teilnehmende erwerben die erforderlichen Basiskenntnisse nach AD 2000 B0. Das gleichfalls zweitägige Seminar „AD 2000 Regelwerk – Rechenverfahren“ (nächster Termin: 28. bis 29. September 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) vermittelt aufbauend auf Modul 1 sämtliche theoretischen und praktischen Inhalte zur Umsetzung des Regelwerkes der AD 2000 in Sachen Berechnung. Einen Schwerpunkt bildet das Flanschmodell. Hierbei werden unter anderem Kraft-Verformungs-Verhältnisse, äußere Kräfte, Rohrkraft, Ringflächenkraft, Dichtvorgang und Dichtkräfte, Grenzkurve, Standkraft, Schraubenberechnung, äußere Momente und resultierende Widerstands- und Flanschmomente thematisiert. Einen von mehreren weiteren Schwerpunkten bildet die Wechselbeanspruchung nach AD 2000 S1. Sie wird ebenfalls anhand konkreter Beispiele erläutert.
CE-Kennzeichnung für Maschinen – CE-„Bevollmächtigter“
Seit dem 29.12.2009 ist die neue EG-Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Die neuen Rechtsgrundlagen gelten für alle, die Maschinen herstellen, bauen, umbauen, komplettieren, wesentlich verändern, verkaufen oder erwerben. Mit seinem eintägigen Seminar „CE-Kennzeichnung für Maschinen – CE-‚Bevollmächtigter‘“ (nächster Termin: 14. September 2022 in Essen beziehungsweise online über den digitalen Campus des HDT; weitere Termine in 2023) bietet das HDT den Teilnehmenden – darunter Unternehmer, Konstrukteure, CE-Bevollmächtigte, Planungsfachleute, Maschinen- und Anlagenbauer, Ein- und Verkaufspersonal, technische Führungs- und Sicherheitsfachkräften – einen kompakten Einstieg in die Rechtsgrundlagen für Konstruktion und Bau von Maschinen. Die Anwendungsbereiche für Maschinen und „unvollständige Maschinen“ und die Definition des „Herstellers“ werden dabei herausgearbeitet, die Aufgaben und die rechtliche Stellung des CE-Bevollmächtigten werden im Detail erläutert. Das Seminar unterstützt Teilnehmende durch Musterlösungen, die sich unmittelbar praktisch anwenden lassen.
CE-Konformitätsverfahren
Sollen Komponenten in komplexen verfahrenstechnischen Anlagen integriert werden, sind in der Regel die Beschaffenheitsanforderungen (Bauvorschriften) der EU einzuhalten. Zumindest für den Fall, dass eine Gesamtanlage mit ihren Anlagenteilen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes erstmalig in Verkehr gebracht wird. Im Rahmen des HDT-Seminars „CE-Konformitätsverfahren“ (nächster Termin: 25. Oktober 2022 in Essen beziehungsweise online über den digitalen Campus des HDT; weitere Termine in 2023) lernen Teilnehmende, wie Bewertungen der Konformität für die ganzheitliche Anlagen- und Verfahrenstechnik aufgrund der entsprechenden Bau- und Betriebsvorschriften für Alt- oder Neuanlagen durchzuführen sind.
Zu Anfang werden im Seminar Hersteller- und Konformitätserklärungen begrifflich spezifiziert. Darauf folgt die Erläuterung der Verantwortlichkeiten zur Prüfung und Überwachung der Arbeitsmittel nach neuer BetrSichV. Der Unterschied in der Definition von Änderungen und wesentlichen Veränderungen an beziehungsweise in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten wird herausgearbeitet. Im Schlussteil des Seminars wird den Teilnehmenden – hauptsächlich Betriebs-, Werks- und Projektleitende, Mitarbeitende im Ein- und Verkauf sowie von Prüforganisationen – die Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen der Anlagen und Komponenten in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem auseinandergesetzt.
Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen
Die FKM-Richtlinie „Rechnerischer Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen“ ist eine vom Forschungskuratorium Maschinenbau e. V. (FKM) herausgegebene Richtlinie, die ein allgemeines Verfahren zur Berechnung der Festigkeit von Bauteilen im Maschinenbau bereitstellt. Sie gilt als Stand der Technik für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen aus Stahl, Eisenguss- und Aluminiumwerkstoffen. Die Richtlinie deckt den Nachweis der mechanischen Bauteilfestigkeit unter statischer und allgemein schwingender Beanspruchung ab. Das Seminar „Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen“ (nächster Termin: 15. bis 16. November 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) stellt die Grundlagen der Richtlinie vor.
Schwerpunktmäßig erfolgt die Darstellung auf Basis des Nachweises mit Nennspannungen gemäß Kapitel 1 und 2 der Richtlinie. Ausführlich wird der systematische Berechnungsgang für den statischen Festigkeitsnachweis und den Ermüdungsfestigkeitsnachweis erläutert. Alle Seminarinhalte werden zusätzlich zum theoretischen Teil auch anhand selbstständiger Rechenübungen praxisnah vertieft. Die Veranstaltung, die sich an technische Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Konstruktion und Berechnung wendet, setzt Grundkenntnisse der technischen Mechanik voraus.
FKM-Richtlinie – Anwendung in der FEM
Auf dem Einführungsseminar baut das zusätzliche Seminar „FKM-Richtlinie – Anwendung in der FEM“ (nächster Termin: 17. November 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) auf. Es verfolgt das Ziel, vorherigen Teilnehmenden der „Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen" die richtlinienkonforme Anwendung der FKM-Richtlinie in der FEM zu vermitteln. Schwerpunkt ist der Nachweis auf Basis von örtlichen Spannungen gemäß Kapitel 3 und 4 der Richtlinie. Die Unterschiede zum Nennspanungsnachweis werden dargestellt. Häufige Stolpersteine – zum Beispiel die Ermittlung der plastischen Stützzahl (statischer Nachweis) oder von Spannungsgradienten (Betriebsfestigkeitsnachweis) – werden anschaulich anhand von Beispielen erklärt.
AD 2000 Regelwerk – Überblick und Werkstoffe
https://www.hdt.de/ad-2000-regelwerk-ueberblick-und-werkstoffe-h090020401
AD 2000 Regelwerk – Rechenverfahren und Berechnung
https://www.hdt.de/ad-2000-regelwerk-rechenverfahren-und-berechnung-h090030481
CE-Kennzeichnung für Maschinen – CE-„Bevollmächtigter“
https://www.hdt.de/ce-kennzeichnung-fuer-maschinen-ce-bevollmaechtigter-h090090722
CE-Konformitätsverfahren
https://www.hdt.de/ce-konformitaetsverfahren-h030092335
Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen
https://www.hdt.de/einfuehrung-in-die-fkm-richtlinie-fuer-den-festigkeitsnachweis-von-maschinenbauteilen-h090110601
FKM-Richtlinie – Anwendung in der FEM
https://www.hdt.de/fkm-richtlinie-anwendung-in-der-fem-h090110591
Das HDT begleitet Menschen und Unternehmen individuell in die wissensbasierte Arbeitswelt von morgen. Mit professionellem Praxis-Know-how und beraterischer Expertise gibt Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut seit über 90 Jahren die richtigen Impulse, um im Wettbewerb den entscheidenden Schritt voraus zu sein. Als die gefragte Plattform für Innovation durch Wissenstransfer bietet das HDT ein beispielhaft breit gefächertes Weiterbildungsprogramm an, das sich von fachspezifischen Seminaren und Inhouse-Workshops über interdisziplinäre Tagungen bis hin zu zertifizierten Lehrgängen und Bildungsabschlüssen erstreckt. Dabei arbeitet das HDT traditionell eng mit ausgesuchten Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland zusammen.
Unter der Marke hdt+ bündelt das HDT seit einiger Zeit sein digitales Weiterbildungsangebot. Hochwertige Online-Seminare sowie Hybridformate, bei denen sich Teilnehmer online live zu einem Seminar oder einer Tagung dazuschalten können, liefern exklusiv sofort anwendbares Praxiswissen aus erster Hand – direkt bis an den Arbeitsplatz. Der digitale Campus hdt+ bietet gegenüber gegenüber klassischen Seminaren und sonstigen konventionellen Weiterbildungsmaßnahmen viele messbare Vorteile. Der Wegfall von Reise- und Übernachtungskosten ist nur einer davon.
Als bedeutendes Kongresszentrum bildet das Stammhaus des HDT, das Essener Haus der Technik, darüber hinaus seit Jahrzehnten den perfekten Rahmen für Firmenveranstaltungen, Betriebsversammlungen, Messen und Roadshows. Räume unterschiedlichster Größe mit bis zu 600 Sitzplätzen, eine 500 m² große Multifunktionsfläche sowie Ausstellungsflächen von 300 m² warten mit modernster Medien- und Beleuchtungstechnik auf. Organisation und Service inklusive Top-Catering lassen keine Wünsche offen und machen jedes Event zum unvergesslichen Ereignis.
Weitere Informationen:
Haus der Technik e.V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Tel.: +49 (201) 1803-1
E-Mail: hdt@hdt-essen.de
oder online unter www.hdt.de bzw. www.hdt-cc.de
Unternehmenskommunikation:
Michael Graef
E-Mail: m.graef@hdt.de
Tel.: +49 (0) 201 1803-366
Für regelmäßige News, Stories und Updates zum HDT besuchen Sie unser HDT-Journal oder folgen Sie uns bei Facebook oder Twitter:
https://www.hdt.de/hdt-journal/
https://www.facebook.com/HausDerTechnik.aktuell/
https://twitter.com/HDT_Aktuell
Haus der Technik e. V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
https://www.hdt.de
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (201) 1803-366
E-Mail: presse@hdt.de
Fachbereichsleiter
Telefon: +49 (0) 201 1803-388
E-Mail: u.schroeer@hdt.de