GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) künftig in zehn Tagen online gründen
Ablauf der Online-Gründung
- Videokonferenz: Die Online-Gründung erfolgt in einer Videokonferenz durch ein Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.
- Identitätsnachweis: Die Beteiligten identifizieren sich über ein Zwei-Faktor-Verfahren: mit einem elektronischen Identitätsnachweis wie Personalausweise/Aufenthaltstitel mit eID-Funktion. Hierzu muss die Online-Funktion aktiviert sein. Zudem brauchen die Beteiligten eine sechsstellige PIN, die man im Rahmen der Aktivierung erhält. Das Auslesen erfolgt über eine App der Notarkammer. Der Notar vergleicht dann das ausgelesene Lichtbild mit dem Erscheinungsbild der Beteiligten.
Zulässig sind allerdings derzeit nur Ausweisdokumente von Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Identifikation von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, etwa der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA, ist nicht möglich.
Statt des bisherigen Papier-Gründungsprotokolls gibt es künftig eine elektronische Niederschrift. Der Notar liest das Protokoll vor und kann es auf Wunsch der Beteiligten vor der Genehmigung elektronisch zur Durchsicht übermitteln. Am Schluss unterschreiben alle Beteiligten und der Notar oder die Notarin die elektronische Niederschrift mittels qualifizierter elektronischer Signatur.
Gemischte Beurkundung möglich
Neben der rein digitalen Beurkundung der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist auch eine gemischte Beurkundung möglich. Dabei nimmt ein Teil der Beteiligten per Videokonferenz an der Beurkundung teil. Die anderen Beteiligten sind persönlich vor Ort beim Notar. In diesem Fall ist zusätzlich zur elektronischen Niederschrift eine inhaltsgleiche Niederschrift in Papierform mit den beim Notar anwesenden Beteiligten aufzunehmen.
Innerhalb von zehn Werktagen vollständig angemeldet
Gibt es keine Einwände, dann sind die Online-Gründungen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der vollständigen Anmeldung einzutragen.
Keine Anwendung findet das Online-Verfahren derzeit auf die Beurkundung von sonstigen beurkundungspflichtigen Willenserklärungen, beispielsweise der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die weiterhin ausschließlich in Präsenz beurkundet werden müssen.
Was kostet die Online-Gründung?
Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung der Gründungsurkunde und Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung sind 25 Euro pauschal pro Beurkundungsverfahren und acht Euro pro Beglaubigungsverfahren fällig.
„Die Online-Gründung ist vor allem für Gründerinnen und Gründer interessant, die an verschiedenen Orten in Deutschland, aber auch in der EU ansässig sind und für die ein gemeinsamer Notartermin nicht möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Schinhärl. Aber auch Zweigniederlassungen bestehender Unternehmen lassen sich seiner Meinung nach so künftig ebenfalls schneller und günstiger gründen. „Nach wie vor ist eine Satzung notwendig“, schränkt der Experte die niedrigen Kostenerwartungen ein. „Ob die Online-Gründung die Gründung vor Ort beim Notar ablösen wird, wird die Praxis zeigen.“
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