E-Rezept: Versorgungssicherheit auch bei technischen Fehlern
Zu den erfüllten Qualitätskriterien gehört, dass mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet wurden. Darüber hinaus haben die Krankenkassen den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert, so dass die Kosten für die verordneten Medikamente auch dann übernommen werden, wenn der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt. Alternativ müssten die Patientinnen und Patienten zurück zur Arztpraxis geschickt werden, wo dann ein neues (Papier-) Rezept ausgestellt werden müsste. Dies würde die Versorgung belasten und die Akzeptanz des E-Rezepts bei Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern gefährden.
„Bei der digitalen Transformation des Gesundheitswesens arbeiten die Apotheken seit Jahren intensiv mit. Nun steht die Einführung des E-Rezeptes unmittelbar bevor“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Die Hard- und Software ist vorhanden, letzte Schulungen finden statt, und somit sind die Apotheken grundsätzlich E-Rezept-ready. Gerade in der Startphase muss das E-Rezept aber auch die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten gewinnen, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenkassen nun gerade in der Startphase zusichern, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Schreibweise des Arztnamens. Nur gemeinsam können Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zum Erfolg führen und damit einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bieten.“
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