Verbraucher & Recht

ARAG – Kuriose Rechtsfälle

 

Wenn der Ferrari am Gullydeckel scheitert…
Der Ferrari F40 hat serienmäßig nur 12,5 Zentimeter Bodenfreiheit über der Straße. Damit ist nicht viel Platz zwischen Supersportwagen und Unebenheiten auf der Straße. Und so wurde ein etwas erhobener Gullydeckel einem Ferrari-Fahrer zum teuren Verhängnis, als sein Fahrzeug auf dem Deckel aufsetzte. Der erboste Fahrer war der Ansicht, die Gemeinde sei verpflichtet, ein entsprechendes Warnschild aufzustellen. Die ARAG Experten weisen zwar darauf hin, dass es gesetzlich richtig ist, dass Gemeinden auf Gefahrenstellen auf den Straßen hinweisen und sie reparieren müssen. In diesem Fall allerdings blieb der Mann auf dem Schaden sitzen. Denn die Richter waren der Ansicht, dass der Gullydeckel erkennbar war, ebenso wie das seitliche Gefälle der Straße (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1012/21).

Pornodreh oder Prostitution?
Der Pornofilmproduzent wollte es richtig krachen lassen und rief im Internet für einen Pornofilmdreh zu einer Gangbang (Gruppensex)-Party auf. Sein Angebot: Willige Darsteller konnten gegen einen sogenannten Produktionskostenbeitrag von 60 Euro Sex mit der fest gebuchten Hardcore-Darstellerin „Jasmin Babe“ haben und willige Damen sollten eine Tagesgage von bis zu 1.000 Euro kassieren. Doch die Richter machten dem Filmproduzenten einen Strich durch die Rechnung. Weil hier sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden sollten, stuften sie die Veranstaltung als Prostitution ein – selbst, wenn einzelne Szenen tatsächlich für einen Pornofilm verwendet werden würden. Die Party durfte nicht stattfinden (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 K 1782/18). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen erlaubnispflichtig sind.

Teurer Schiri-Pfiff
Wenn es in einer Fußballpartie ordentlich zur Sache geht, hilft meist kein vorsichtiges Trällern auf der Schiedsrichterpfeife. Manchmal braucht es einen beherzten Pfiff, um sich als Schiri im unharmonischen Gerangel von Spielern Gehör zu verschaffen. Doch in einem konkreten Fall kam sein lauter Pfiff einen Amateur-Schiedsrichter teuer zu stehen. Ein direkt neben ihm stehender Spieler erlitt einen Hörsturz mit bleibenden Folgen. Die Richter verurteilten den ehrenamtlichen Schiri wegen fahrlässigen Handelns zu 80 Sozialstunden. Zusätzlich einigten sich die Parteien laut ARAG Experten auf einen Schadensersatz von 2.500 Euro, gefordert waren zunächst 5.000 Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel